Michael Jahnke

Der Bebauungsplan „Binderwies“ beschäftigt die Gemeindeverwaltung und das beauftragte Planungsbüro seit sechs Jahren und ist immer noch nicht abgeschlossen. Nun findet die dritte Offenlage statt. Die nochmals überarbeiteten Pläne können bis einschließlich 13. Juli im Rathaus eingesehen werden.

Zwar hatte der Gemeinderat schon vor drei Jahren diesen Bebauungsplan und die dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wurden aber vom Verwaltungsgericht mögliche Verfahrensfehler festgestellt und die Abwägung mit den Interessen der Anlieger erschien den Richtern nicht ausgewogen. Strittig war insbesondere die juristische Auslegung einer Einzelnorm, die die Berechnung von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie sonstigen Nebenanlagen in der Grundflächenzahl regelt.

Gerichte zeigte Verfahrensfehler auf

Für die Erstellung des Bebauungsplans mit seiner engen Straßenführung war die Stellplatzfrage von grundlegender Bedeutung. Deshalb nahm das Gerichtsverfahren auch Zeit in Anspruch. Dennoch: Gut ein Jahr später beschloss der Gemeinderat die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens. Darin sollten die aufgezeigten Schwachpunkte überarbeitet werden, um so die vom Gericht aufgezeigten Fehler zu korrigieren.

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Ende Januar erfolgte eine zweite Offenlage mit der überarbeiteten Fassung des Bebauungsplans. Doch auch gegen diese überarbeitete Fassung gab es fast 40 Einwendungen und Anregungen privater Grundstückseigentümer. Weil im Zusammenhang mit diesen Einwendungen und Anregungen weitere Planänderungen in den vergangenen Monaten erarbeitet wurden, wies das Amt für Baurecht und Umwelt beim Landratsamt in Konstanz deshalb darauf hin, dass nun eine dritte Offenlage des Bebauungsplans „Binderwies“ vorzunehmen sei. „Nach wie vor ist es unser Ziel, einen rechtssicheren Bebauungsplan zu erstellen und so allen beteiligten Grundstückseigentümern Planungssicherheit zu verschaffen“, erläutert Hauptamtsleiter Uwe Hirt.

Herausforderungen bei Planung

Ganz einfach ist die Sache trotzdem nicht: Mit dem Bebauungsplan soll eine maßvolle Nachverdichtung und die Füllung von Baulücken erreicht werden und so die Wohnnutzung sichergestellt werden. Insbesondere, weil sich das Planungsgebiet auf der gesamten Länge südlich an das Ufer des Untersees schließt, stellt dies eine planerische Herausforderung dar: Nachverdichtung am Rande eines Vogelschutz- und gleichzeitig FFH-Gebietes (Flora, Fauna, Habitat) sowie eines Biotop-Offenlandkartierungsgebiets und einer Flachwasserschutzzone.

Bruno Schnur (CDU) hatte es vor drei Jahren vorhergesehen und damals schon geäußert, dass es wohl nichts Komplizierteres gebe, als in einem bereits bebauten Gebiet eine Nachverdichtung zu planen. Letztlich geht es um sieben Gebäude, die im Plangebiet zusätzlich errichtet werden könnten.

Die Kosten werden steigen

Ursprünglich waren die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplans mit rund 60.000 Euro kalkuliert, doch schon vor der zweiten Offenlage im Januar ging man von einem zusätzlichen Honorar-Anspruch im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich aus.

Da diese zusätzlichen Überarbeitungen nicht durch die Honorar-Ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst sind und nach Zeitaufwand abgerechnet werden, kommen nun auch die Kosten für die dritte Offenlage hinzu. „Wir hätten die Möglichkeit, die Offenlage in verkürzter Form durchzuführen“, erklärt Bürgermeister Andreas Schmid. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Krise habe der Gemeinderat aber entschieden, es bei einer Auslegungsfrist von einem Monat zu belassen.

Falls aufgrund der jetzt stattfindenden dritten Offenlage weitere Einwendungen und Anregungen zu einer nochmaligen Planänderung und einer vierten Offenlage führen würden, werden weitere Kosten entstehen. Es möchte noch niemand darüber nachdenken, was der Bebauungsplan „Binderwies“ dann kosten könnte. Einen Einfluss auf die weitere Entwicklung hat die Gemeindeverwaltung aber nicht.