Es ist nötig, aber teuer und eine zunehmende Belastung: Der Gemeinderat von Orsingen-Nenzingen hat jüngst erneut über die Unterbringung geflüchteter Menschen diskutiert. Nach intensiver Beratung gab es einen Beschluss: Am Heidenschlossweg wird ein Wohngebäude in Modulbauweise für die Anschlussunterbringung geflüchteter Menschen errichtet. Mit elf Stimmen bei zwei Enthaltungen sprachen sich die Räte in der letzten Sitzung vor der Sommerpause dafür aus, die Arbeiten an die Firma Modulhäuser24 aus Bad Salzdetfurth zu vergeben. Die Bruttoangebotssumme beträgt 600.000 Euro.
Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Baugenehmigung für das Bauvorhaben beim Baurechtsamt Stockach einzureichen und für alle erforderlichen bauseitigen Leistungen wie Tiefbau, Hausanschlüsse und Fundamentierung entsprechende Firmen zu beauftragen. Ob zunächst nur Module für die Unterbringung von 20 Personen bestellt werden, entscheidet das Gremium in einer der folgenden Sitzungen.
Notwendigkeit versus Leistbarkeit
Bürgermeister Stefan Keil machte im Gespräch mit dem SÜDKURIER klar: „In großen Teilen des Gemeinderats sieht man durchaus die Notwendigkeit, doch viele sind auch der Meinung, dass die Kommunen allmählich an die Grenze des Leistbaren kommen. Das ist definitiv nicht von der Hand zu weisen.“
Aus acht vorliegenden Angeboten hatte die Verwaltung das nun gewählte empfohlen. Man habe dafür gleichzeitig einen Architekten zur Hand, der beim Baugenehmigungsverfahren und der Ausführung vor Ort unterstützen könne, so die Sitzungsvorlage.
Die Module seien innen voll ausgestattet, verfügten über Koch- und Waschmöglichkeiten und entsprächen dem Gebäudeenergiegesetz. Laut Keil werde man nach dem Bezug zunächst versuchen, ohne Sicherheitsunternehmen oder Reinigungsfirma auszukommen. Er rechnet allerdings nicht vor dem Winter oder Frühjahr mit der Fertigstellung.
Lieber alles auf einmal bauen
Der Bürgermeister betonte, die Verwaltung empfehle dringend, die Gesamtanlage zu beauftragen und auch errichten zu lassen. Aktuell seien mehr als die Hälfte der geflüchteten Personen in Privatunterkünften untergebracht. „Die Bereitschaft, privaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, hat aber allgemein nachgelassen und auch bei den bisherigen Unterkünften muss jederzeit mit der Kündigung der Mietverhältnisse gerechnet werden.“
Er verwies auch auf die weiterhin sehr hohen Zuteilungszahlen im Landkreis Konstanz. Im vergangenen Monat seien dort 150 Personen auf die Kommunen verteilt worden. Mit Blick auf seine Gemeinde sagte er: „Die Entwicklung muss aufhorchen lassen: 2021 hatten wir 70 Geflüchtete, zwei Jahre später 150. Es ist derzeit nicht davon auszugehen, dass künftig weniger kommen.“
Hoffnung auf Fördermittel
Im Haushaltsplan 2023 sind Mittel von 400.000 Euro eingestellt. Eine Förderung gemäß der Verwaltungsvorschrift „Wohnraum für Geflüchtete“ könnte in Aussicht gestellt werden, so Keil. Mit Hilfe der Fördermittel würden die Baukosten bei einer Belegung mit 20 Personen rund 181.000 Euro betragen, bei 40 Personen knapp 362.000 Euro. Hinzu kämen jeweils die bauseitigen Leistungen.
Die Verwaltung prüft, ob die Mehrausgaben als überplanmäßige Ausgaben abgewickelt werden können oder ob dafür ein Nachtragshaushalt erforderlich ist, sofern alles in diesem Jahr noch realisiert werden könnte.