Wie viel ist einer verurteilten Betrügerin finanziell zuzumuten? Mit dieser Frage musste sich jüngst das Radolfzeller Amtsgericht beschäftigen. Denn der Einspruch einer 42 Jahre alten Frau richtete sich nicht gegen ihre Verurteilung wegen Unterschlagung von 106.000 Schweizer Franken, sondern gegen die Ausgestaltung ihrer Strafe.

Die Geschädigte ist eine Bekannte der Angeklagten mit Wohnsitz in Deutschland, sie hatte die 106.000 Schweizer Franken für ihre Rente gespart und in einem Safe zu Hause aufbewahrt. Weil über die Jahre die Banknoten nicht mehr gültig waren, bot die Angeklagte, die in der Nähe der deutschen Grenze in der Schweiz wohnt, ihr an, diese in der Bank zu wechseln. So wollte sich die Geschädigte unnötige Bürokratie sowie die Anmeldung der Summe ersparen.

Das Geld der Freundin einfach behalten

Allerdings behielt die 42-Jährige die Summe ein. Sie wechselte sie in aktuelle Banknoten und übergab der rechtmäßigen Besitzerin nur insgesamt 30.000 Franken. Sie wurde wegen Unterschlagung zu einer Strafe von zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährung wurde auf drei Jahre angesetzt. Die Auflage, um nicht in Haft gehen zu müssen: Die Angeklagte muss das gestohlene Geld, also die restlichen 76.000 Franken, zurückzahlen. Das Gericht verhängte eine monatliche Rate von 1500 Franken.

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Das sei zu hoch, argumentierte ihr Rechtsanwalt. Und das, obwohl die Angeklagte monatlich rund 5000 Franken zur Verfügung hat. Bei ihrer Kostenaufzählung wurde klar: Die 42-Jährige hat ein problematisches Verhältnis zu Geld. Denn muss sie nicht nur 2000 Franken Miete bezahlen, sondern auch noch mit 1000 Franken einen Privatkredit abbezahlen. Was sie mit dem Kredit getan hatte? Ihrem Vater einen Urlaub spendiert, erzählte die 42-Jährige vor Gericht.

Die Vorsitzende Richterin Ulrike Steiner zeigte sich wenig geneigt, den Betrag drastisch zu senken. „Die Summe, die sie abbezahlen müssen, ist nicht gering. Je schneller, desto besser“, sagte sie. Sie schlug ihr vor, in eine günstigere Wohnung zu ziehen und ihre Ausgaben zu senken.

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Angeklagte mehrfach wegen Betrugs vorbestraft

Hinzu kommt, dass die Angeklagte bereits mehrfach wegen Betruges vorbestraft ist. Sie entschuldigte sich, ihr täten die Umstände leid und sie übernehme die volle Schuld ihrer Handlungen. Richterin Steiner senkte die Strafe auf 1300 Franken, verordnete aber eine Bewährungshilfe, da die Frau beim Umgang mit Geld Hilfe brauche.

Für gewöhnlich werden Geldstrafen nicht in ausländischer Währung akzeptiert, aber da es die Schuldenwiedergutmachung sei und die Schuld in Schweizer Franken entstanden sei, wolle man die Währung so beibehalten, erklärte Steiner.