Diese Strafe dürfte die Frau besonders schmerzen: Mit einer Geldstrafe von 2700 Euro muss eine Frau einen Diebstahl begleichen, dessen Kauf sie gerade einmal rund 47 Euro gekostet hätte. Grund für die hohe Strafe ist die Tatsache, dass die 45-Jährige im Verlauf eines Jahres schon dreimal wegen Kaufhausdiebstählen auffällig geworden ist.

In der Verhandlung vor dem Radolfzeller Amtsgericht zeigte sich die Angeklagte nicht nur geständig, sondern auch reuig. Sie gab die Tat im örtlichen Kaufland zu und versprach, in Zukunft nicht mehr auffällig zu sein.

Schwierige finanzielle Situation

Das sollte sie nach Ansicht von Richterin Ulrike Steinert auch unbedingt beherzigen. Denn die 45-Jährige genießt lediglich ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, wo sie seit 2022 lebt. Zuvor war sie 20 Jahre lang als Lehrerin in ihrer Heimat tätig. Anschließend kam sie mit ihrem Mann und zwei Kindern nach Deutschland.

Während die Kinder sich jeweils in einer Ausbildung befinden, haben die beiden Elternteile Probleme, eine Arbeit zu finden. Die Angeklagte selbst hat wenige Tage vor der Verhandlung eine Ausbildung begonnen und hofft damit, die schwierige Finanzsituation der Familie zu stabilisieren.

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Genau dieser Umstand hat sie in der Vergangenheit auch mehrfach zu den Kaufhausdiebstählen geführt, wie sie mit Unterstützung einer Dolmetscherin vor Gericht erklärte.

„Letzte Chance“ für die Angeklagte

Bereits während der Beweisaufnahme ließ Richterin Steinert allerdings durchblicken, dass Diebstähle der schlechteste Weg seien, um die eigene Situation zu verbessern. „Das ist nicht nur besonders teuer, sondern hilft auch nicht, ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland zu verbessern“, erklärte sie.

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Im Urteil wandelte sie daher das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von drei Monaten Haft mit einer drei Jahre dauernden Bewährungszeit in eine kräftige Geldstrafe um. Um die hohe Rückfallgefahr der Angeklagten einzudämmen, erschien ihr diese Strafe als angemessener. Zudem machte sie in der Urteilsbegründung deutlich, dass die Strafe als eine „letzte Chance“, wie sie es nannte, zu begreifen sei. In Zukunft wäre eine Bewährungsstrafe eher nicht mehr zu erwarten, ließ die Richterin wissen.