Das Ende einer Beziehung ist nie einfach. Und die Ehe zwischen einem 56-Jährigen und einer ebenfalls 56-Jährigen aus dem Raum Radolfzell findet ihr Ende nach 30 Jahren vor dem Radolfzeller Amtsgericht. Noch ist das Paar verheiratet, doch von der Ehe ist außer Verachtung und Streit nicht viel übrig.

Diese Auseinandersetzungen werden nicht mehr nur im gemeinsamen Haus ausgetragen, sondern auch zunehmend vor Gericht. Jüngst musste das Radolfzeller Amtsgericht über erneute Streitigkeiten des Paares entscheiden. Der Vorwurf lautete Körperverletzung in zwei Fällen zum Nachteil der Ehefrau. Er wurde zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt, weil er der 56-jährigen Frau leichte Verletzungen an der Nase zugefügt hatte.

Zwei Situationen im März vor Gericht

An zwei Abenden im März soll es zwischen dem Paar zu einem Streit gekommen sein, der in Handgreiflichkeiten und vor allem Geschrei geendet haben soll. So berichteten es beide während ihren Aussagen. Der 56-Jährige gab zu, dass er gerne laut werde in Konflikten und seiner Noch-Ehefrau „lautstarke Monologe halte“, wie er es bezeichnete.

Sie gab an, sein Verhalten als Bedrohung aufgenommen zu haben. Und dann schien alles einem gewissen Schema zu folgen: Er brüllte und sie warf sich aufs Bett. Auch soll sie ihn provozierend aufgefordert haben, sie doch zu schlagen.

„Das ist die Endphase einer sehr schwierigen Ehe, die hier vor mir als Strafrichterin ausgehandelt wird.“Ulrike Steiner, ...
„Das ist die Endphase einer sehr schwierigen Ehe, die hier vor mir als Strafrichterin ausgehandelt wird.“Ulrike Steiner, Direktorin des Amtsgerichts Radolfzell | Bild: Jarausch, Gerald

Er selbst beteuert, dieser Provokation nicht gefolgt zu sein. Er wollte der 56-Jährigen nur, selbst wiederum provozierend, gegen die Nase geschnippt haben. Ein ärztliches Attest und Aufnahmen der Polizei belegen jedoch, dass es weitaus mehr gewesen sein muss, als nur ein Schnippen. Diese Tat sah das Gericht als erwiesen an und dafür wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Nachbarin und Ehefrau widersprechen sich in ihren Aussagen

Die anderen Tatvorwürfe, die auch die Nachbarin und Freundin der 56-Jährigen betreffen, konnten vor Gericht nicht bewiesen werden. Die Aussagen der Ehefrau selbst und der 26 Jahre alten Nachbarin widersprachen sich in wesentlichen Punkten der Anklage. Sie behaupteten, der 56-Jährige habe erst seine Noch-Ehefrau im Schlafzimmer bedroht und als die Nachbarin, die zufällig mit im Haus war, dazwischen gehen wollte, diese ebenfalls körperlich angegangen.

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Die 26-Jährige berichtete davon, gewürgt worden zu sein. Sie selbst wolle sich nicht gewehrt haben in dem Handgemenge. Die 56-jährige Ehefrau wiederum erzählte, ihr Mann habe die Nachbarin in den Schwitzkasten genommen und diese habe sich „mit Händen und Füßen“ gewehrt. Richterin Ulrike Steiner hielt beide für nicht sonderlich glaubwürdig und sprach den 56-Jährigen in diesen Anklagepunkten frei. Der Verteidiger des Angeklagten sprach sogar von einem sehr ausgeprägten Belastungseifer, welchen die Ehefrau und ihre Nachbarin da an den Tag legten.

Frau überhäuft ihren Bald-Exmann mit Anzeigen

Während der Verhandlung wurde nämlich die Beziehungsdynamik, die man getrost als toxisch bezeichnen kann, ausgebreitet. Die 56-jährige Ehefrau hatte zuletzt ein gutes Duzend Anzeigen gegen ihren getrennt lebenden Ehemann gestellt.

Mal geht es um Körperverletzung, mal um das Fahren ohne Führerschein, ein Kontaktverbot sei auch schon ausgesprochen worden, er wohne seit einige Wochen bei seinem Vater. Das gemeinsame Haus habe er auf Wunsch der Frau und Anordnung des Gerichts verlassen müssen, sagte der 56-Jährige. Doch trotz allem schaffe es das Paar nicht, die endgültige Trennung zu vollziehen und so sei es immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen.

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Die Vorfälle, die die 56-Jährige zur Anzeige gebracht hatte, schienen so vielfältig zu sein, dass die Ehefrau und die Nachbarin große Mühen hatten, sich daran zu erinnern, worum es in dieser Verhandlung nun gehen solle. So viele Vorwürfe stünden gegen den 56-Jährigen im Raum.

Das Paar trifft sich auch nicht das erste Mal in dieser Konstellation. Erst im Frühjahr wurde er zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seiner Frau, während diese über die Badewanne gebeugt war um sich die Haare zu waschen, auf den Rücken geschlagen hatte.

Richterin hatte dem Ehemann ins Gewissen geredet

Schon damals hatte Richterin Steiner ein ernstes Wort mit dem 56-Jährigen gesprochen und ihm geraten, sich aus dieser ungesunden Beziehungskonstellation zurückzuziehen und Konfliktsituationen zu verlassen. „Das scheint ihnen nicht wirklich gelungen zu sein“, kritisierte sie. Die wiederkehrenden Streitigkeiten und Provokationen, die zu handfesten Streitigkeiten führten und die ständigen Anzeigen würden für niemanden die Lösung sein. „Das ist die Endphase einer sehr schwierigen Ehe, die hier vor mir als Strafrichterin ausgehandelt wird“, sagte sie.