Ruhig liegt der See im Markelfinger Winkel. Obwohl der September bereits fortgeschritten ist, ist es noch immer warm und sonnig. Ein goldener Oktober liegt in greifbarer Nähe. Doch für Franz Holzner, Abteilungsleiter der Fischer im Markelfinger Wassersportclub, sind das keine besonders schönen Aussichten. Denn ab dem 15. Oktober darf er mit seinem kleinen Fischerboot nicht mehr vom Vereinsgelände am Markelfinger Winkel in den See zum Angeln hinaus fahren. Das ehemalige kleine Fischerdorf sperrt nun die Angler aus.
Intensive Suche nach einem Kompromiss
Die neue Naturschutzverordnung Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee ist bis dahin in Kraft getreten und das Befahren der Seefläche ist dann ab dem 15. Oktober bis zum 15. März für ihn und andere Angler und Wassersportler verboten. „Das war für uns ein Schlag ins Gesicht“, sagt Franz Holzner.

Nicht direkt, dass das Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde, denn auch ihm als Angelfischer, also einem nicht-gewerblichen Hobby-Angler auf dem See, ist der Schutz der Vögel wichtig. Er ärgert sich darüber, dass nach all den vielen Stunden an Arbeit und Diskussion mit dem Regierungspräsidium (RP) und den Umweltverbänden kein Kompromiss gefunden werden konnte. „Wir haben versucht, Lösungen zu finden, dass beides möglich ist: Freizeitnutzung und der Naturschutz“, sagt Holzner.
Kaum eine Ausnahme schafft es in die Verordnung
Laut dem Vorsitzenden der Markelfinger Vereinsfischer habe es intensive Beratungen mit Nabu, BUND, Vertretern des Max-Planck-Institutes, den Berufsfischern, dem Fischereiverband und dem Segelverband gegeben. Und dennoch habe das RP vergangene Woche die bereits angekündigte Verordnung für das neue Naturschutzgebiet veröffentlicht und dort kaum Ausnahmen oder Änderungen aus diesen Gesprächen aufgenommen. „Das hier hätte ein Vorzeigeprojekt werden können, welches in der Bevölkerung für viel Akzeptanz gesorgt hätte“, zeigt sich Holzer enttäuscht.
Ausnahmen für das neue Naturschutzgebiet Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee gibt es nur für das Jugendtraining des Segelclubs und eine etwas vergrößerte Badezone für das Strandbad. Ansonsten sind die Sperrzonen wie vergangenen Herbst angekündigt worden in genau der Größe unter Schutz gestellt worden und vom 15. Oktober bis 15. März sind alle Wasserfahrzeuge, egal wie klein und wie groß, im Markelfinger Winkel verboten.
Vorschlag des RP ist nicht praktikabel
Wenn Franz Holzner und die anderen Markelfinger Angelfischer also in diesem Zeitraum auf dem See angeln möchten, müssen sie ihr Boot an einer anderen Stelle, außerhalb des Naturschutzgebietes, ins Wasser lassen. Ein Argument, dass auch das RP Freiburg in seinem Antwortschreiben auf die Einwände des Wassersportclubs Markelfingen, angebracht hatte. „Die Beeinträchtigungen der Fischreirechte, die hingenommen werden müssen, sind in Bezug auf diese Fläche als nicht gravierend anzusehen“, schreibt das RP an den Verein. Die Boote könnten zum Beispiel am Campingplatz Willam ins Wasser gelassen werden.
Für Franz Holzer eine nicht gerade praktikable Idee. Gerade die kleineren Fischerboote hätten keinen Autoanhänger, man müsste sie mit der Hand vom Stellplatz auf dem Vereinsgelände in Markelfingen zum Campingsplatz Willam ziehen. Und ob man dann dort an den See könne, sei laut Franz Holzner keinesfalls so selbstverständlich, wie das RP dies darstelle. „Es gibt keinerlei Rechtssicherheit, dass wir dort jederzeit Zugang bekommen“, sagt Holzner. Obwohl die Angelfischer eine Sportfischerkarte für das ganze Jahr kaufen müssten, um angeln zu können, hätten die Markelfinger nun also fünf Monate keinen Zugang zum See. „Wir haben nichts gegen das Naturschutzgebiet oder die Größe, aber das ist der Tod unseres Vereins“, sagt Franz Holzner.
Angelfischer waren sehr kompromissbereit
Im Markelfinger Winkel selbst sei für die Angler vor allem der Bereich nördlich der Mettnau interessant. Dort würden die Fischerboote in der Tiefwasserzone angeln. Diese sei aber nun auch unter Schutz gestellt worden. Dabei würden sich die Vögel nur an bestimmten Flachwasserbereichen aufhalten und nicht die gesamte Zone nutzen, so die Beobachtung von Franz Holzner.
Und die Angler hätten viele Lösungsvorschläge gemacht, um die Bedürfnisse der Vögel zu berücksichtigen: Sondergenehmigungen für eine bestimmte Anzahl an Booten oder sogar eine App, mit der man das Ankern anmelden könne und sich einen Platz reservieren könne. „Die Berufsfischer dürfen jederzeit auf den See und wir in Markelfingen sind vielleicht maximal 15 Mitglieder, die regelmäßig raus fahren“, macht Holzer die Dimensionen klar. Dass Berufsfischer von den Verboten ausgenommen wurden, begründet das RP in seinem Schreiben mit dem „viel größeren Gewicht der in Rede stehenden beruflichen Interessen gegen den Freizeitinteressen der Angelfischerei.“
Für Franz Holzner und die übrigen Vereinsmitglieder des Wassersportclubs Markelfingen beginnen die letzten Tagen in diesem Jahr im Winkel. Auf dem Tisch im Vereinsheim liegt die Unterschriftenliste, die Ortsvorsteher Lorenz Thum kommende Woche dem Radolfzeller Oberbürgermeister Simon Gröger übergeben möchte. Die Hoffnung hält sich allerdings bei Holzner in Grenzen: „Ich denke, hier hat das RP eine große Chance vertan“.