Gerald Jarausch

Eigentlich hätte der Abend ein schönes Erlebnis werden sollen. Anfang März dieses Jahres verabredeten sich zwei Brüder in einer Radolfzeller Kneipe, um mit Freunden den Geburtstag des älteren Bruders zu feiern. Doch aus der fröhlichen Zusammenkunft entwickelte sich so etwas wie ein Zechgelage.

Viel Schnaps und Bier

Innerhalb von rund zwei Stunden tranken die Feiernden offenbar so viel – darunter „viel Schnaps und Bier“, wie sich die Angeklagten jetzt erinnerten – dass es zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen den beiden 27 und 23-jährigen Brüdern kam.

An den eigentlichen Anlass konnten sie sich in der Verhandlung vor dem Radolfzeller Amtsgericht nicht mehr erinnern. In jedem Fall wurde es so lautstark, dass Anwohner der Kneipe die Polizei gegen 1.45 Uhr herbei riefen, um dem Lärm ein Ende zu setzen.

Polizei will für Ruhe sorgen

Ein Streifenwagen der Polizeiwache Radolfzell war schnell vor Ort und wollte zunächst die Personalien der Brüder aufnehmen. Doch anstatt nun Ruhe walten zu lassen, weigerte sich einer der beiden seinen Pass vorzuzeigen. Außerdem nutzte er die Gelegenheit, die Polizisten mit einer ganzen Fülle von Beschimpfungen zu überziehen. Gleichzeitig riss er sich los und wollte zum Angriff auf einen Beamten übergehen.

Erst wehrt sich der eine Bruder, dann will der andere helfen

Eine weitere Streife kam hinzu und vier Polizeibeamte waren damit beschäftigt, den sich heftig wehrenden Mann auf dem Boden zu fixieren, um ihm Handschließen auf dem Rücken anzulegen. Es trafen weitere Beamte vor der Kneipe ein, die dann ebenfalls noch aktiv werden mussten.

Denn mittlerweile fühlte sich jüngere der beiden dazu gemüßigt, seinem Bruder zu helfen. Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte im Zeugenstand sprachen davon, dass er den Festgenommenen befreien wollte. Dabei handelt es sich zweifelsfrei um einen Strafbestand.

Polizei muss sich üble Beleidigungen anhören

Auch er beschimpfte die Polizisten aufs Übelste. Zudem wehrte er sich massiv bei der Festnahme und beim Einsteigen in das Polizeiauto. „Versucht es doch – ich wiege 120 Kilo“, habe er dabei den Beamten erklärt. Am Ende landeten beide dennoch in den Ausnüchterungszellen der Radolfzeller Polizeiwache. Beim älteren Bruder wurden 2,1 Promille Blutalkohol ermittelt, beim jüngeren 1,5 Promille.

Immerhin starteten die Angeklagten vor Gericht nicht den Versuch, ihre Taten abzustreiten. „Das kann schon so gewesen sein. Es gibt nichts zu beschönigen“, räumten sie ein. Gleichzeitig zeigten sie sich reumütig und entschuldigten sich bei den Polizeibeamten für ihr Vorgehen.

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Ohne Folgen wird das zügellose Trinken mit den anschließenden Verfehlungen dennoch nicht bleiben. Die Richterin folgte dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft von jeweils acht Monaten Freiheitsstrafe. Beiden Strafen wurden auf drei Jahre Bewährung beim älteren Bruder und zwei Jahre beim jüngeren festgesetzt.

Weitere Auffälligkeiten dürfen sie sich danach nicht mehr leisten. Beide sind in der Vergangenheit bereits polizeilich aufgefallen. Der 27-jährige sogar einschlägig. Gleichzeitig müssen sie 2000 und 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und sich einer Drogenberatung unterziehen.

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Die Richterin verwies in ihrem Urteilsspruch auf die positive Sozialprognose der beiden Männer. Zumindest der ältere lebt in einer Partnerschaft und beide kommen einer beruflichen Tätigkeit nach. Die Angeklagten akzeptierten das Urteil.