Eigentlich ist alles ganz einfach. Im Radolfzeller Ortsteil Stahringen befriedigt das geplante neue Wohngebiet „Unterm Freiwiesle“ die Bedürfnisse der Bevölkerung. Auf dem Areal sollen sieben Einfamilienhäuser und 14 Doppelhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus entstehen.
Für das Baugebiet gibt es laut Ortsvorsteher Jürgen Aichelmann rund 40 Interessenten, 20 davon seien junge Familien, die bereits in Stahringen leben würden und dort auch gerne dauerhaft im Eigenheim wohnen möchten.
Gemeinderat kritisiert vereinfachte Vorgehensweise
Doch so sehr sich die Stahringer endlich ihr neues Baugebiet herbeiwünschen, im Radolfzeller Gemeinderat wurde und wird das Projekt nicht uneingeschränkt positiv gesehen. In der jüngsten Sitzung des Gremiums ist der Bebauungsplan aber trotz Kritik an der Bauplanung mit großer Mehrheit akzeptiert worden. Für künftige Baugebiete wünscht sich allerdings die Freie Grüne Liste eine andere Vorgehensweise.
Ein Paragraph entbindet von vielen Pflichten
Konkret ging es um den Paragraph 13b des Baugesetzbuches, der auch beim Freiwiesle zum Tragen kam. Mit der Anwendung des Paragraphen 13b können bei der Aufstellung von Bebauungsplänen verschiedene Verfahrenserleichterungen erreicht werden. Zum Beispiel entfällt damit eine Umweltprüfung. „Für mich ist die Anwendung des Paragraphen 13b hiermit beendet“, sagte Siegfried Lehmann, Fraktionssprecher der FGL. Mit dem Paragraphen habe man eigentlich während der Flüchtlingskrise schnelles und unkompliziertes Bauen für Flüchtlingsunterbringungen fördern wollen. Nun würde man ihn bei allen Baugebieten anwenden, um sich den Umweltbericht zu sparen. „Das ist nicht richtig“, so Lehmann.
Seine Ratskollegin Anja Matuszak kritisierte ebenfalls die Schnelligkeit, mit der das Projekt vorangetrieben worden ist. „Wir sollten erst die Innenverdichtung prüfen, ich verstehe die Eile nicht“, so Matuszak. Sie stellte den Antrag, einen Ausgleich für den Eingriff in die Natur und für die versiegelten Flächen zu schaffen. Dieser wurde abgelehnt. Thomas Nöken, Fachbereichsleiter Stadtplanung und Baurecht, erklärte, dass das nachträgliche Aufstellen eines Umweltberichtes Wochen oder gar Monate dauern würde. Weitere Schritte würden bis zum Sommer verschoben werden müssen.
Ortsvorsteher Jürgen Aichelmann informierte nach der Gemeinderatssitzung den Stahringer Ortschaftsrat über den Beschluss. Denn neben der Diskussion über die ökologischen Folgen von Neubaugebieten sind zwei weitere Anträge aus der Sitzung angenommen worden. Konkret ging es um die Müllsammelstelle sowie die fehlende Anbindung an die Kreisstraße. Da die geplante Straßenführung im Neubaugebiet keine Durchfahrt für Müllfahrzeuge vorsehe, sei aktuell am Rande des bestehenden Wohngebiets eine Müll-Sammelstelle geplant. Die jedoch bislang nicht im Bebauungsplan markiert worden ist. Dies soll nachgeholt werden.
Anbindung über die Kreisstraße ist doch möglich
Die Tiefgarage des Mehrfamilienhauses soll nun doch mit einer Zufahrt direkt an die Kreisstraße angebunden werden. Dies wurde zuerst ausgeschlossen, weil sich das Gebiet im verkehrsrechtlich außerörtlichen Bereich befände, hieß es zuvor. Eine weitere Prüfung der Ortsmarkierung habe allerdings ergeben, dass dies nicht stimmt – tatsächlich befinde sich die geforderte Zufahrt im innerörtlichen Bereich.