Eine Taxifahrt kann schon mal kostspielig werden. Doch die Rechnung einfach nicht zu bezahlen, das hat für einen Mann aus Radolfzell deutlich teurer geendet. Der 28-Jährige hatte im August vergangenen Jahres eine Taxifahrt von Zürich nach Radolfzell in Höhe von 512 Euro nicht bezahlt. Nun musste sich der Mann vor dem Amtsgericht Radolfzell wegen Betrug dafür verantworten.

Denn gegen den ursprünglichen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte er Einspruch eingelegt. Laut diesem sollte er 35 Tagessätze zu je 40 Euro zahlen, also insgesamt 1400 Euro. Doch das wollte der 28-Jährige, der ohne Anwalt zum Gerichtstermin erschien, nicht einsehen. Denn eigentlich sei er Opfer eines Betrugsversuches geworden, erklärte der Angeklagte in der Verhandlung.

Angeklagter sieht sich selbst als Opfer

Den Schilderungen des 28-Jährigen zufolge habe er vor Fahrtbeginn einen Fixpreis in Höhe von 250 Euro mit dem Taxifahrer ausgehandelt. Da er an diesem Abend aber kein Bargeld bei sich gehabt hätte, habe er mit dem Fahrer vereinbart, das Geld nach der Ankunft in Radolfzell aus seiner Wohnung zu holen. Als Pfand habe er dem Fahrer außerdem seinen Ausweis übergeben.

Er sei während der Fahrt etwas betrunken gewesen und kurz nach Fahrtbeginn eingeschlafen. Der Fahrer des Taxis habe daraufhin das Taxameter ohne sein Wissen eingeschaltet. Zudem warf der Angeklagte dem Fahrer vor, statt den kürzeren Weg über Singen absichtlich einen Umweg über Konstanz genommen zu haben.

Statt den vereinbarten 250 Euro habe der Taxifahrer am Ende der Fahrt mehr als 500 Euro gefordert. Der Angeklagte stieg deshalb nach eigenen Angaben aus dem Auto aus und lief weg, da er „keine Lust“ gehabt habe, zu diskutieren und zu streiten. „Ich habe es nicht mehr eingesehen, dass ich das zahle, weil er mich verarschen wollte“, erklärte der 28-Jährige vor Gericht. „Er wollte mich betrügen“, fügte er noch hinzu.

Widersprüchliche Aussagen

Die Staatsanwaltschaft äußerte hingegen erhebliche Zweifel an der Version des Beschuldigten: „Die Aussage heute passt nicht zu dem, was sie der Polizei ausgesagt haben“, sagte der Staatsanwalt. Gegenüber den Beamten habe der Angeklagte nämlich angegeben, dass er das Geld für die Fahrt nicht zuhause, sondern von der Bank holen wollte. Das Problem dabei: Auf dem Konto des Angeklagten war laut dem Staatsanwalt zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend Geld.

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Den Schilderungen der Staatsanwaltschaft widersprach der Angeklagte und behauptete, die Angaben der Polizei seien falsch. Außerdem hätte er das Taxi zahlen können, denn er habe er immer Bargeld zu Hause. „Ich bin nicht so der Bank-Typ“, betonte er.

Doch die Beweislage sprach gegen die Ausführungen des 28-Jährigen. Die Richterin Ulrike Steiner und der Staatsanwalt erinnerten ihn daran, dass er seine ursprüngliche Aussage bei der Polizei unterschrieben hatte. „Sie laufen Gefahr, dass es teurer wird, wenn das Verfahren weiter geht“, warnte die Richterin den Angeklagten mit Blick auf den Strafbefehl über 1400 Euro. Zudem müsse er damit rechnen, dass der Staatsanwalt einen höheren Tagessatz beantragen könnte.

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Angeklagter nimmt Strafbefehl doch noch an

Steiners Einschätzung stimmte der Staatsanwalt zu. Die aktuell angesetzten 35 Tagessätze zu je 40 Euro seien eigentlich zu gering. Denn der Angeklagte habe mehr Geld zur Verfügung als angenommen. Während der Gerichtsverhandlung hatte der Angeklagte auf Nachfrage der Richterin angegeben, sich ausgerechnet als Taxifahrer etwas dazuzuverdienen.

Überzeugt war der Angeklagte von dem Rat zwar nicht sofort. „Ich finde das ein bisschen unfair“, sagte er in Bezug auf das Strafmaß. Doch aufgrund der möglicherweise drohenden höheren Geldstrafe lenkte der 28-Jährige schließlich widerwillig ein. Er entschied sich, den Einspruch gegen den ursprünglichen Strafbefehl zurückzunehmen und das Strafmaß über 35 Tagessätze zu je 40 Euro zu akzeptieren.