Fußball und Bier – das gehört für viele zusammen wie Pech und Schwefel. Doch auf Radolfzells Fußballplätzen könnte sich das künftig womöglich ändern – zumindest was die Werbung für Bier betrifft. Denn der Ausschuss für Bildung, Sport und Soziales beriet in seiner jüngsten Sitzung über neue städtische Regeln für Werbung in den Sporthallen und -plätzen. Und diese betrifft auch Alkoholwerbung.

Die Stadt hat vor, verbindliche Regelungen sowohl für dauerhafte stationäre Werbeflächen, zum Beispiel Banden, als auch für mobile Flächen, die wie Banner oder Fahnen nur zu einzelnen Veranstaltungen aufgestellt werden, zu erlassen. Bislang war die Handhabung noch gar nicht geregelt.

Diese Regeln will die Stadt aufstellen

Künftig soll mobile Werbung grundsätzlich an allen Sportstätten erlaubt sein, allerdings muss sie nach Veranstaltungsende wieder entfernt werden. Stationäre Werbung hingegen soll in den Kernstadt- und Ortsteilhallen sowie im Unterseestadion aufgrund der häufigen Nutzung durch die Schulen nicht erlaubt sein.

Auf den von Fußballvereinen gemeinschaftlich genutzten Kunstrasenplätzen sowie an den Fußballplätzen der Ortsteile soll sie dagegen erlaubt werden, heißt es in der Sitzungsvorlage. An den Ballfangzäunen wäre Werbung aus Sicherheitsgründen nur am neuen Kunstrasenplatz gestattet.

Von den aus stationärer Werbung resultierenden Einnahmen der Vereine soll die Stadt künftig zehn Prozent erhalten. Dies hatten die Vereine selbst vorgeschlagen. Die Verwaltung rechnet laut Sitzungsvorlage mit 500 Euro Einnahmen pro Jahr.

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Gilt künftig ein Verbot von Alkoholwerbung?

Grundsätzlich stieß das Vorhaben auf viel Zustimmung unter den Ausschussmitgliedern. Doch neben einigen Nachfragen zu Größenvorgaben für die Werbeflächen sorgte vor allem ein kleiner Nebensatz in der neuen Bestimmung für Diskussionen. Er besagt: Neben Tabak- und Glücksspielwerbung soll auch Alkoholwerbung in den Hallen und auf den Sportplätzen aus Jugendschutzgründen grundsätzlich verboten werden – ausgenommen Bier, Wein und Sekt.

Und genau dieser Ausnahme sind einige Räte unzufrieden. Es prallen Jugendschutz und Vereinsinteressen aufeinander. Andrea Gnann (CDU) und Daniela Löchle (FGL) forderten, die Ausnahme für Bier, Wein und Sekt zu streichen. Löchle stellte einen entsprechenden Antrag. Denn bei den Veranstaltungen seien nicht nur Jugendliche, sondern auch viele Kinder anwesend, begründete sie mit Blick auf die gesundheitlichen Folgen von Alkoholkonsum.

Daniela Löchle (FGL) hat Bedenken gegen die Ausnahmeregelung für Bier, Wein und Sekt.
Daniela Löchle (FGL) hat Bedenken gegen die Ausnahmeregelung für Bier, Wein und Sekt. | Bild: Jarausch, Gerald

Einige Räte entgegneten, dass ein Verbot weltfremd sei. An den Bierwagen, die vom Werbeverbot nicht betroffen wären, sei auf den Sportplätzen ohnehin weiterhin Alkoholwerbung zu erkennen. Und Jugendliche kämen überall mit Alkoholwerbung in Kontakt.

Bernhard Diehl (CDU) merkte an, er verstehe das Problem grundsätzlich und sei auch über den Satz gestolpert. „Aber ich bin da hin und her gerissen“, sagte er. Denn gerade beim Fußball würden bekannte Brauereien einen großen Teil der Sponsoreneinnahmen der Vereine ausmachen. Dies zu verbieten, würde den Vereinen schaden. Eine Lösung für das Dilemma falle ihm aber auch nicht ein.

Kristina Koch (SPD) formulierte eine mögliche Kompromisslösung.
Kristina Koch (SPD) formulierte eine mögliche Kompromisslösung. | Bild: Marinovic, Laura

Eine solche hatte Kristina Koch (SPD) parat. Sie schlug vor, die Ausnahmeregelung auf Getränke mit weniger als 0,5 Prozent Alkoholgehalt, also sogenannte alkoholfreie Getränke, zu beschränken. Damit könnten die Brauereien dennoch ihre Namen präsentieren und zumindest für alkoholfreies Bier werben, wodurch den Vereinen keine Verluste drohten.

Wie geht es nun weiter?

Martin Mehne (Freie Wähler) und Diehl forderten, diese Änderung jedoch vorab mit den betroffenen Vereinen abzusprechen. Denn der in der Sitzung anwesende Axel Tabertshofer (IG Sport) wollte nicht für die Fußballvereine sprechen. Man müsse die Vereinsfinanzierung berücksichtigen und zumindest noch einmal mit den Vereinen klären, ob sie durch den Vorschlag keine Einbußen befürchten, sagte er.

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Die städtische Sportkoordinatorin Karin Heydgen kündigte an: „Wenn man mit den Vereinen spricht, könnte der Vorschlag vielleicht akzeptiert werden. Ich befürchte allerdings Einwände der Fußballvereine.“

Auf Antrag von Bernhard Diehl wurde das Thema schließlich vertagt. Die Verwaltung wird laut Bürgermeisterin Monika Laule nun noch einmal Rücksprache mit den Vereinen halten und dann einen neuen Vorschlag direkt in den Gemeinderat einbringen.