Es sorgt nicht nur in Radolfzell für Kopfschütteln, dass die Stadt am See keine Ampel mit dem Kappedeschle-Motiv als Fußgängersymbol erhalten soll. Die Verwaltung hat einen Wunsch aus den Reihen der Narrizella Ratoldi abgelehnt – mit Verweis auf rechtliche Probleme. Nun meldet sich das Bundesverkehrsministerium noch einmal zu Wort und erklärt, es gebe eine Lösung. Doch die ist ziemlich bürokratisch und einigermaßen kurios.
Keine Einwände – unter einer Bedingung
„Wir haben keine Einwände gegen die Installation eines zweiten Signalgebers mit einem abweichenden Motiv. Der zweite Signalgeber mit dem abweichenden Motiv muss neben dem Signalgeber mit dem StVO-Sinnbild ‚Fußgänger‘ installiert und parallel geschaltet sein“, erklärt das Ministerium.
Das Gleiche hatte bereits die Stadtverwaltung in Radolfzell erklärt: Demnach braucht es ein Doppelsignal, also zusätzlich zum abgeänderten Fußgängermotiv noch ein reguläres Ampelmännchen daneben. Aber: „Eine Hürde für die Installation eines weiteren Motivs kann es nur sein, wenn bei der Straßenverkehrsbehörde Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit an der in Frage stehenden Örtlichkeit bestehen“, so das Ministerium weiter.
Genau solche scheint es in Radolfzell zu geben: Wie die Stadt in der Vergangenheit schon mitgeteilt hatte, sei der Kreuzungsbereich an der Tegginger-, Bismarck- und Schützenstraße, an der eine Motivampel nach Wunsch der Narren aufgestellt werden sollte, für Fußgänger eher unübersichtlich. Zudem weise er „einen hohen Beschilderungsstand auf, so dass keine zusätzlichen Signale eingesetzt werden sollen“.

Nicht alle Fragen sind beantwortet
Offen bleibt allerdings die Frage, warum anderswo Motivampeln auch ohne Doppelsignal zu finden sind – etwa in Singen, wo das Poppele den Weg vom Bahnhof in die August-Ruf-Straße weist. Auf frühere Nachfrage hatte die Stadt Singen nichts dazu sagen wollen, warum dort Motivampeln möglich sind.