Der Radolfzeller Bestatter Thomas Schäuble hatte selbst bereits Beerdigungen von Corona-Opfern durchgeführt und sagt, es sei ein immenser hygienischer Aufwand. Das Gesundheitsamt hat klare Regeln beim Ablauf:
- Im Falle eines Todesfalls durch oder an Covid-19 solle eine möglichst schnelle Übernahme des Leichnams durch den Bestatter erfolgen. Das Krankenzimmer samt Einrichtung müssen danach gründlich desinfiziert werden. Das Robert-Koch-Institut hat dazu genaue Vorgaben.
- Das Bewegen des Verstorbenen, sei es zum Umbetten oder Vorbereiten, könne infektiöse Flüssigkeiten freisetzen. Aus diesem Grund muss das Gesicht des Verstorbenen mit einem desinfektionsmittelgetränkten Tuch bedeckt sein, welches ein Auslaufen aus dem Mund- und Rachenraum und eine Verunreinigung von Oberflächen verhindert.
- Dem Bestattungspersonal wird das Tragen von einer vollumfassenden Schutzkleidung empfohlen. Dazu gehören Einweghandschuhe, flüssigkeitsabweisende Schutzkittel mit Bündchen, zusätzliche Armstulpen, Schutzbrille mit Seitenschutz sowie eine FFP-2-Maske. Nach der Arbeit müssen sich Bestatter, die mit dem Verstorbenen Kontakt hatten, gründlich desinfizieren.
- Der Verstorben muss für die Beisetzung in ein großes Tuch, welches mit Desinfektionsmittel befeuchtet wurde, gewickelt werden. Der Sarg sollte dementsprechend eine saugfähige Bodeneinlage haben. Auch eine Einbettung in einer Körperhülle aus Kunststoff mit Reißverschluss ist möglich. Der Sarg muss ebenfalls nach dem Verschließen desinfiziert werden.
- Eine offene Aufbewahrung des Verstorbenen ist nicht gestattet. Der verschlossene Sarg muss in einem Raum aufbewahrt werden, der nur diesem Zweck dient. Der Sarg muss für das Bestattungspersonal deutlich mit farbigen Schildern mit der Aufschrift „infektiös“ gekennzeichnet werden. Die Öffnung des Sargs für einzelne Angehörige ist nur mit Genehmigung des Gesundheitsamtes möglich.