Eigentlich durfte er in seinem Zimmer gar nicht rauchen – er tat es trotzdem und fackelte dadurch beinahe die Unterkunft ab. Ein 44-Jähriger hat am Montagabend, 13. November, einen größeren Feuerwehr- und Rettungswageneinsatz im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) Reichenau ausgelöst. Nun drohen dem im geschlossenen forensischen Bereich untergebrachten Mann weitere rechtliche Konsequenzen.
Wie das Polizeipräsidium Konstanz mitteilte, war der Mann gegen 21 Uhr auf seinem Bett mit der noch glühenden Zigarette eingeschlafen. Der Glimmstängel versengte daraufhin die Bettdecke, was zu einer erheblichen Rauchentwicklung führte und einen im Raum installierten Brandmelder auslöste.
Zwei Betreuer, die sich in dem Gebäude aufhielten, reagierten sofort. Sie holten den durch den Signalton bereits aufgewachten 44-Jährigen aus dem Zimmer und löschten die in Brand geratene Bettdecke noch vor dem Eintreffen der mit sechs Fahrzeugen und 25 Mann anrückenden Feuerwehren Reichenau und Konstanz. Der Patient und die beiden ZfP-Mitarbeiter wurden wegen Verdachts einer Rauchgasvergiftung vorsorglich zur weiteren Untersuchung ins Konstanzer Klinikum gebracht.
Die Forensische Klinik im ZfP Reichenau betreut psychisch kranke und suchtmittelabhängige Rechtsbrecher. Das Rauchen in den Patientenzimmern ist verboten, wie der Medizinische Direktor des Maßregelvollzugs, Dr. Jan Bulla, dem SÜDKURIER sagte. Darauf weise man die Patienten auch regelmäßig hin. Jedem Verdacht, dass verbotenerweise in nicht speziell dafür ausgewiesenen Räumen geraucht wird, werde sofort nachgegangen, ein Verweis ausgesprochen und die Gegenstände einbehalten.

Trotzdem sei es den Patienten gestattet, Feuerzeug und Zigaretten bei sich zu führen. Dies ergebe sich aus den im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz enthaltenen Grundsätzen. Demnach sollen Menschen im Vollzug so normal leben können, wie es geht – mit einer geringstmöglichen Einschränkung der persönlichen Freiheit.
„Nach einem derartigen Ereignis wird in jedem Fall ein polizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet“, betonte Bulla. Gegebenenfalls müsse der Betroffene mit einer Strafe oder sogar mit der Anordnung einer weiteren strafrechtlichen Maßregel rechnen. Bei sehr gravierenden Taten komme auch eine Verlegung in den Hochsicherheitsbereich des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden in Wiesloch oder eine andere Klinik des Maßregelvollzugs in Frage. Und: Patientinnen und Patienten können grundsätzlich für entstandene Schäden in Regress genommen werden.
Rauchen ist nach Angaben des ZfP auch außerhalb des forensischen Bereichs in allen geschlossenen Räumlichkeiten des Zentrums verboten. Ausnahmen davon bilden gekennzeichnete Raucherzimmer und -balkone. Im Gelände ist Rauchen zulässig, wenn dabei Brandgefahren und Verunreinigungen vermieden werden. Das ZfP hat auch eine eigene Werkfeuerwehr, Mitglieder sind Angestellte aus allen Bereichen des Zentrums.