Im Rahmen der Erörterung der Bauvorschriften für den Bebauungsplan „Unterm Berg“ in Friedingen, der kürzlich im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen behandelt wurde, wird die Stadt einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen aufnehmen.

Dabei geht es um die in Mode gekommenen Schottergärten, die weitgehend ohne Pflanzen auskommen. Die grüne Fraktion hatte beantragt, dass die Stadt bei zukünftigen Bebauungsplänen eine Regelung trifft, dass Freiflächen, die nicht baulich genutzt werden, als unversiegelte Vegetationsflächen gärtnerisch bepflanzt werden. Kies-, Schotter und ähnliche Materialaufschüttungen, verbunden mit darunter liegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sollten zukünftig nicht erlaubt sein, heißt es in dem Antrag. Die Stadt sollte diese Bestimmungen bei Grundstücksverkäufen mit in den Kaufvertrag schreiben. Die Grünen begründen ihren Antrag auch mit den Auswirkungen des Klimawandels, denn reine Schotterflächen ohne grüne Pflanzen bieten keinen Lebensraum für Insekten und Kleinlebewesen.

Baugesetzbuch als Grundlage 

Die gesetzliche Grundlage steht im Baugesetzbuch (BauGB), Paragraph 1a: Das Maß der Bodenversiegelung sei auf das Notwendige zu begrenzen. Außerdem sei es möglich, dass in einem Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen „die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgelegt werden.

Oberbürgermeister Bernd Häusler war bei diesem Antrag mit den Grünen einig. „Die Flut von Schottergärten sollte eingegrenzt werden“, sagte er im Ausschuss. In dem Gebiet „Unterm Berg“, das am Ortseingang von Friedingen auf der rechten Seite liegt, wenn man von Singen reinfährt, sollen unter anderem Mehrfamilienhäuser mit je bis zu fünf Wohnungen stehen. Der Bebauungsplan „Unterm Berg“ steht noch einmal in der Sitzung am Dienstag, 21. Mai auf der Tagesordnung des Gemeinderats und wird dort beraten.