Die Stadt Singen steht mit ihrem Anliegen, den Bau von großflächigen Gewächshäusern planungsrechtlich zu steuern, allein da. Denn für die übergeordneten Behörden, Regionalverband, Regierungspräsidium und Wirtschaftsministerium des Landes, existiert das Problem nicht. Sie sehen keinen Handlungsbedarf. Die Singener Gemeinderäte sehen diesen Bedarf, weil sie nach dem Paprika-Gewächshaus bei Beuren, das 25 000 Quadratmeter große Gurken-Gewächshaus der Gemüsegenossenschaft Reichenau bei Schlatt genehmigen mussten. Sie haben keine Möglichkeiten, diesen, aus ihrer Sicht großen Eingriff ins Landschaftsbild zu begrenzen.
Der Stadtplaner Adam Rosol stellte im Bauausschuss das Ergebnis der Recherchen vor, das zusammengefasst lautet, dass sie keine neuen Erkenntnisse brachten. "Wir befinden uns in einem luftleeren Raum, gesetzliche Vorgaben existieren nicht", sagte Rosol. "Wir haben keine Möglichkeit zu sagen: Jetzt reicht's", fasste Oberbürgermeister Bernd Häusler zusammen.
Gespräche der Stadt mit dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee und dem Regierungspräsidium im März hätten ergeben, dass vergleichbare Fälle bisher nicht bekannt seien. Eine Steuerung auf regionalplanerischer Ebene sei bisher nicht erforderlich gewesen. Gesetzliche Vorgaben existierten nicht, nicht einmal Hinweise. Eine Anfrage bei Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und der Fachabteilung für Bauleitplanung beim Wirtschaftsministerium brachte nichts. Bedarfe für Handreichungen seien nicht bekannt, solche zu erarbeiten wäre sehr zeitaufwändig, lautete die Antwort. Das Ministerium verweist auf das Regierungspräsidium. Wenn Kriterien der Gesetzgeber vorlägen, könne die Stadt das Thema planungsrechtliche Steuerung wieder aufnehmen, sagte Rosol.
Die Mitglieder des Bauausschusses waren einigermaßen ratlos. Sie wollen aber nicht aufgeben. SPD-Stadträtin Christel Höpfner erklärte, nachdem die Recherchen von ihrer Fraktion angestoßen wurden, solle die Stadt nun bei den Behörden den Antrag stellen, die gesetzlichen Vorgaben zu liefern. Volkmar Schmitt-Förster von den Freien Wählern will das Problem vor den Petitionsausschuss des Bundes oder Landes bringen.
Privilegierte Betriebe
Betriebe, die der gartenbaulichen Erzeugung dienen, sind im Planungsrecht benannt, beschreibt die Stadtverwaltung die Sachlage. Sie sind im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient. Hierunter fallen Gewächshäuser. Der Gesetzgeber hat für solche Betriebe ein Privileg eingeführt, so dass sie ohne weitere Planungsinstrumente im Außenbereich errichtet werden dürfen.