Tausende Passanten blicken jeden Tag auf das Gebäude an der Ecke von Bahnhof- und August-Ruf-Straße. Und für viele gilt es als Schandfleck. Groß waren deshalb die Hoffnungen, nachdem im Bauausschuss des Singener Gemeinderates die Umbaupläne des Eckhauses am Karstadtgebäude vorgestellt wurden. Der neue Eigentümer plant durch eine Vorgesetzte Glasfassade eine optische Verbesserung der Situation am Bahnhofsvorplatz. Doch die Pläne stoßen nicht nur auf positive Resonanz. Neue-Linie-Ratsvertreter Markus Weber warnte vor dunklen Ecken, die aufgrund der Planung an der Bahnhofstraße neu entstehen, Ratsvertreter mehrerer Fraktionen regten an, doch den kompletten Arkadengang zu verglasen.
Doch daraus dürfte nichts werden: Bedenken hegt auch Nachbar Frank Mattes, als BTH-Geschäftsführer Eigentümer des Karstadt-Gebäudes. Denn während am Eck von August-Ruf- und Bahnhofstraße bereits eifrig die leer stehenden Geschäfte ausgeräumt werden, braut sich am anderen Ende des Arkadenganges Ungemach zusammen. Mattes mag die Pläne des neuen Eigentümers nicht gut heißen. Er kritisiert nicht nur die vorliegenden Pläne, sondern auch die Informationspolitik der Stadt. „Um drei Seiten des Karstadt-Gebäudes laufen seit nunmehr einem Jahr Baumaßnahmen. Zu keinem Zeitpunkt sind wir als Eigentümer informiert worden“, bemängelt er.

Mangelnde Kommunikation: Erst auf Nachfrage sei ihm, als alle drei Seiten des Grundstückes nicht nur blockiert, sondern an der Bahnhofstraße bis zu den Grundmauern abgegraben und Pflastersteine in der August-Ruf-Straße vom Grundstück abgeräumt wurden, die Möglichkeit eingeräumt worden, Pläne einzusehen. „Wir wurden weder telefonisch, per Fax, Brief oder E-Mail über die Baumaßnahmen der Stadt Singen informiert“, so Mattes. Dass nun im Zuge der Baumaßnahmen sogar Teile des Grundstücks durch Bauzäune gesperrt wurden, mag er nicht verstehen. „Eine Genehmigung für unser Grundstückseigentum wurde nie schriftlich angefragt oder gar von uns erteilt.“ Immerhin habe OB Bernd Häusler im Nachhinein dafür Sorge getragen, Einblick in die Ablaufplanung zu gewähren.

Mattes warnt vor den Umbauplänen – vor allem aus Sicherheitsaspekten. „Das Thema Brandschutz darf nicht unterschätzt werden“, nennt der BTH-Geschäftsführer hohe Auflagen, die bei einer Arrondierung des Arkadenganges am Karstadt-Gebäude notwendig würden. Zwei Aspekte hat er dabei besonders im Blick: Das Fluchtwegekonzept und die so genannten Unterzüge zwischen den beiden eng aneinander liegenden Gebäudeteilen, die als statische Bauteile den Arkadengang unsichtbar stützen. Eine spezielle Brandschutzmauer würde benötigt, um die Nachbargebäude sicherheitstechnisch zu trennen. Dies sei bautechnisch kaum umsetzbar: „Was nicht möglich ist, ist nicht möglich“, lautet sein Fazit, dass er den benachbarten Eigentümern bereits mitgeteilt habe. Mit seiner Zustimmung zu dem Umbau könne auch nach der Bewilligung im Bauausschuss nicht gerechnet werden.

Ein Fall für die Gerichte: „Wir haben ein Recht auf juristische Klärung und das werden wir tun“, betont der benachbarte Eigentümer. „Wir halten den Arkadenvorbau für nicht sinnvoll. Im Rahmen der Anhörung haben wir auch begründeten Einspruch eingelegt. Dies hat auch etwas mit den zu erwartenden blinden Ecken zu tun“, ist es für Mattes vollkommen unerklärlich, wie man von Seiten der Stadt und des Bauausschusses als Eigentümer zu einer Verpflichtung eines möglichen Arkadenbaus herangezogen werden kann, ohne dass einem annähernd, in einem angemessenen Zeitraum Unterlagen und Planungen zur Verfügung gestellt worden seien: „Irgendeine Anfrage oder Ähnliches Seitens der Bauverwaltung über die Ergänzung der Arkaden liegen uns bis zum heutigen Tage nicht vor.“

Ärger über Verfahrensablauf: Ein Arkadenvorbau in diesem Bereich würde bedeuten, so Mattes, dass zu den bisherigen Behinderungen mit weiteren Erschwernisse über das Jahr 2021 hinaus zu rechnen sei. Dies könne er als Eigentümer seinen Mietern – darunter vor allem das Kaufhaus Karstadt – nicht zumuten. „Wir müssen uns als privatwirtschaftlicher Bauträger an die Bauvorschriften halten, auch müssen wir uns an die Fristen halten“, erklärt er verwundert, dass bei ihm der Eindruck zurückbleibt, die Stadt hätte Baumaßnahmen ohne Genehmigung der Eigentümer und ohne Rücksicht auf privates Eigentum ergriffen. „Dabei sollten die wirtschaftlichen Konsequenzen doch bedacht werden“, gibt Mattes zu bedenken.
