Eine gemütliche Ausfahrt mit dem Motorrad ist für viele Kraftradfahrer kaum aus dem Alltag zu streichen. Für alle, die nur einen Autoführerschein Klasse B besitzen, ist es seit 2020 möglich, diesen mithilfe von wenigen Fahrstunden bei der Fahrschule des Vertrauens aufwerten zu lassen. Das bedeutet, sie dürfen ohne weitere Fahrprüfung auch Krafträder der Klasse A1 fahren. Ein Angebot, dem laut dem ADAC bereits 130.000 Autofahrer gefolgt sind.

Ein 35-Jähriger hat jedoch beschlossen, den illegalen Weg zu gehen: Er hat begonnen, diese Fahrerlaubnis für Kunden zu fälschen, um sich damit einen beachtlichen Lebensunterhalt zu verdienen. Der Fall wurde nun vor dem Amtsgericht Singen verhandelt, der Mann wurde zu einer beachtlichen Strafe verurteilt.

Er gefährdete Sicherheit im Straßenverkehr

Was war geschehen? Nachdem der Cousin des Angeklagten die Fahrerlaubnis für Krafträder der Klasse A1 auf legalen Wegen erworben hatte, nutze der 35-Jährige die Gelegenheit. Er digitalisierte und fälschte das Dokument seines Cousins für seine Kunden, zeigte die Staatsanwaltschaft auf. Wie er zu seinen Kunden kam, blieb allerdings ungeklärt.

Mit dem gefälschten Dokument hätten seine Kunden dann bei der lokalen Führerscheinstelle eine Aufwertung der Fahrerlaubnis erteilt bekommen und somit massiv die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet, so die Staatsanwaltschaft weiter.

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Die zuständigen Behörden hätten zunächst nicht bemerkt, dass es sich um gefälschte Dokumente handelte, wie ein Polizist im Zeugenstand erklärte. Vielmehr sei die Polizei durch Zufall bei Verkehrskontrollen auf den Angeklagten aufmerksam geworden. Dabei hätten die Polizeibeamten gestohlene TÜV-Plaketten bei mehreren Autos festgestellt, so der Zeuge weiter.

Er fälschte sogar Sehtests

Nachdem sie die Handys der Fahrzeughalter sicherstellten, wurden sie auf Textnachrichten mit dem Angeklagten aufmerksam, der ihnen jene Plaketten wohl beschaffen habe. Daraufhin folgte eine Hausdurchsuchung bei dem 35-jährigen Mann. Dort haben die Beamten zusätzlich zu den gefälschten Fahrerlaubnissen auch gefälschte Angelscheine, Erste-Hilfe-Nachweise sowie Sehtests und rund 4000 Euro Bargeld gefunden, zählte der Polizist weiter auf.

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Laut der Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte insgesamt 214 dieser Dokumente gefälscht, welche ihm durchschnittlich 500 Euro pro Stück einbrachten, also insgesamt rund 107.000 Euro. Da der 35-Jährige seit 2020 arbeitslos gewesen sei und Sozialleistungen bezog, habe er sich damit zusätzlich seinen Lebensunterhalt verdient und gewerbsmäßig gehandelt, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte selbst räumte seine Taten ein und erklärte, er wolle künftig eine Vorbildrolle für seine zehnjährige Tochter einnehmen und nicht mehr kriminell werden. Dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft konnte neben dem Strafverteidiger auch die Richterin folgen. Sie verurteilte den Angeklagten wegen der 214-fachen Urkundenfälschung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich hat der 35-Jährige 300 Arbeitsstunden und eine Bewerbungspflicht für eine neue Arbeitsstelle auferlegt bekommen.