Der Geruch von Marihuana ist seit der Cannabis-Legalisierung am 1. April für viele keine Besonderheit mehr. Allerdings ist die Polizei durch jenen Cannabisgeruch auf einen 21-Jährigen aufmerksam geworden. Dabei war der Konsum des Angeklagten nicht das größte Vergehen. Zum Verhängnis wurden ihm die hohen Mengen an Haschisch und Marihuana, welche er aus seinem Zimmer im Elternhaus verkaufte. Auch ein Messer soll laut der Staatsanwaltschaft im Spiel gewesen sein. Daher musste er sich wegen bewaffnetem und unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor dem Singener Amtsgericht verantworten.

Das auffällige Verhalten mehrerer Jugendlicher führte die Polizei zu dem nun angeklagten 21-Jährigen. Wie ein Polizist als Zeuge schilderte, sei er durch den Hinweis eines Kollegen auf eine Gruppe Jugendliche aufmerksam geworden. Sie hätten Joints geraucht und augenscheinlich mit Drogen gehandelt. Man habe sich daraufhin entschlossen, die Gruppe genauer zu beobachten, da auch der bereits wegen Drogendelikten polizeibekannte Angeklagte zu erkennen gewesen sei, erklärte der Polizist weiter.

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Also sei das Elternhaus des jungen Mannes observiert worden. Dabei habe man beobachten können, wie unterschiedliche Personen das Haus betreten und nach kürzester Zeit wieder verlassen haben. Man habe daraufhin die Personen kontrolliert und kleinere verpackte Mengen Cannabis feststellen können, so der Polizeibeamte.

Großer Fund im Elternhaus

Bei einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung wenige Tage später konnten die Beamten dann rund 400 Gramm Marihuana und 200 Gramm Haschisch nebst Verpackungsmaterialien und einem langen Küchenmesser sicherstellen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Mit jenem Messer soll sich der Angeklagte auf unliebsame Kunden vorbereitet haben, um sich damit zu wehren, behauptete die Staatsanwaltschaft.

Für seinen Verteidiger war das vor Gericht nicht stimmig, da auf dem Messer Rückstände von Cannabis zu sehen seien und es somit lediglich als Werkzeug für die Portionierung gedient habe. Der Angeklagte selbst räumte seine Taten ein, dementierte jedoch ebenfalls den Vorwurf, mit dem Messer gewaltsame Absichten gehabt zu haben. Er könne keiner Fliege etwas zu leide tun, so der 21-Jährige.

Eine schwierige Sozialprognose

Der junge Angeklagte sei bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten und wegen Betrug, Diebstahl, Hehlerei und dem Handeln mit Betäubungsmitteln verurteilt worden, zählte die Staatsanwaltschaft auf. Dass die vergangene sechsmonatige Untersuchungshaft den 21-Jährigen zur Vernunft gebracht habe, dem schenkte die Richterin Daniela Krack nicht wirklich Glauben.

Denn selbst nachdem der Angeklagte zuvor beim Jugendschöffengericht mit geringen Auflagen davongekommen war, habe er sich wenige Tage später nachweislich erneut Drogen zum Weiterverkauf organisiert, argumentierte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe sich zwar mehrfach nach eigenen Aussagen mit der Drogen- und Suchtberatung auseinandergesetzt und hege nun konkrete Zukunftspläne fernab jeglicher Drogen. Dennoch sei die Rückfallgeschwindigkeit in der Vergangenheit außerordentlich hoch gewesen und lasse keine positive Sozialprognose zu, so die Staatsanwältin.

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Nochmal Bewährung sieht das Gericht kritisch

Dem Vorschlag des Verteidigers, den Angeklagten mit einer Bewährungsstrafe zu belegen, damit er sich rasch eine neue Zukunft aufbauen kann, folgte Richterin Krack nicht. Die Vorgeschichte des Angeklagten und die gescheiterten Beratungsversuche würden es nicht zulassen, den 21-Jährigen in Freiheit leben zu lassen, erklärte die Richterin.

Dass der junge Mann mit seinem Küchenmesser keine Gewalt anwenden wollte, glaubte sie ihm allerdings. Dennoch lautete das Urteil für das unerlaubte Handeltreiben und den Besitz von Cannabis in neunfacher nicht geringer Menge: ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.