Es gibt Verbrecherorganisationen für die verschiedensten Dinge, sogar für Bärlauch. Im Osten Deutschlands ist eine sogenannte Bärlauch-Mafia unterwegs, die immer wieder kiloweise die grünen Blätter und vor allem deren Knollen über die Grenze nach Osteuropa bringt. An einem einzigen Tag wurden laut Leipziger Polizei beispielsweise 2024 rund 1000 Kilogramm Bärlauch-Knollen beschlagnahmt, wie etwa die „Bild“-Zeitung berichtete. Denn Bärlauch ist nicht nur hierzulande wegen seines dezenten Knoblaucharomas sehr beliebt.

Doch was bedeutet das an der Grenze zur Schweiz? Schließlich sind im Herbst immer wieder besonders fleißige Pilzsammler zu beobachten. Was beim Bärlauch erlaubt ist und was nicht, beantwortet das Hauptzollamt Singen auf Anfrage.

Bärlauch ist eine geschützte Pflanze

Das Bundesnaturschutzgesetz bildet in Deutschland die rechtliche Basis für die Schutzgüter Natur sowie Landschaft und regelt Naturschutz und Landschaftspflege. Im Paragraf 39 ist der allgemeine Schutz wild lebender Tiere sowie Pflanzen geregelt. Dazu zählt auch der Bärlauch, der ab März in den Wäldern wächst und etwa ab Mitte April blüht.

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„In Deutschland erlaubt Paragraf 39, Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes nur das Sammeln einer geringen Menge wild lebender Pflanzen zum eigenen Bedarf“, schreibt Sonja Müller, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Singen. Konkret steht im Text, dass jeder sich „wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter ... aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen“ darf.

Bei einer geringen Menge gehe man etwa von einer Handvoll aus.

„Wird die Mengenbegrenzung überschritten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 69 des Bundesnaturschutzgesetzes“, so Müller weiter. Wie hoch die Strafen konkret sind, benennt die Pressesprecherin nicht. Fälle aus der Vergangenheit zeigen jedoch, dass es teuer werden kann. Polizeisprecher Thomas Batzel erklärte 2021 am Beispiel von Pilzen: „Jedes angefangene Kilo Pilze zu viel kostet 100 Euro.“ Je nach Bundesland sind auch mehrere tausend Euro Strafe bei einem Verstoß möglich.

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Klar ist, wer solche Verstöße registriert: „Federführende Zuständigkeit hat hier die jeweils für den Pflanzenschutz zuständige Länderbehörde. Der Zoll unterstützt diese durch die Überwachung an den Grenzen zu Nicht-EU-Staaten“, erklärt die Zollsprecherin.

Auch in der Schweiz darf nur in kleinen Mengen gesammelt werden

In der Schweiz ist Bärlauch zwar keine geschützte Pflanze, laut Gesetz ist aber auch hier das Sammeln in ortsüblichen Mengen gestattet. Ob nun Bärlauch über die Grenze nach Deutschland eingeführt wird, dazu kann Sonja Müller keine Angaben machen. „Statistiken über die Einfuhrmengen an Bärlauch werden nicht geführt.“

Allerdings gibt sie zu bedenken: „Soweit Bärlauch in größeren Mengen importiert werden soll, gelten gegebenenfalls die Regelungen des gewerblichen, grenzüberschreitenden Warenverkehrs.“