Kontakte sind bekanntlich das halbe Leben und besonders wenn es um Geschäfte geht, ziehen viele einen persönlichen Vorteil aus ihren Bekanntschaften. Wenn es sich dabei allerdings um illegale Geschäfte handelt, können die guten Kontakte auch zum Verhängnis werden. Davon kann ein 41-jähriger Mann im Zuge seiner Gerichtsverhandlung nun ein Liedchen singen. Denn der Abnehmer seiner großen Mengen an Cannabis gab den Anstoß, weshalb er sich auf der Anklagebank des Singener Amtsgerichts wiederfindet.
Alles habe mit der Überführung eines polizeibekannten Drogenhändlers begonnen, welcher einem Ermittler-Team der Polizei ins Netz gegangen sei. Auf dem eingezogenen Mobiltelefon des Festgenommenen haben die Beamten Textnachrichten auswerten können, welche eine Drogen-geschäftliche Beziehung mit dem Angeklagten nachweisen soll, erklärte ein Polizeikommissar während der Verhandlung.
Kommissar Rex am Werk?
Laut dem Beamten haben die Ermittler bei einer anschließenden Hausdurchsuchung im Frühjahr des vergangenen Jahres mithilfe eines Sondereinsatzkommandos zunächst nur geringe Mengen Cannabis in den Wohnräumen des Angeklagten finden können. Dank eines eingesetzten Drogenspürhundes machten sie jedoch in den Kellerräumen des 41-Jährigen einen großen Fund, so der Kommissar weiter.
Laut Staatsanwaltschaft seien neben 650 Gramm konsumfertigen Cannabisblüten auch drei Haschischplatten sowie Verpackungsmaterialien und Bargeld gefunden worden. Zur Erinnerung: Laut der aktuellen Gesetzeslage sind 50 Gramm privater Besitz erlaubt und zum damaligen Zeitpunkt war Cannabis noch gar nicht legalisiert.
Der Angeklagte legte zwar ein umfangreiches Geständnis ab, doch seine Vergangenheit wurde ihm zum Verhängnis. Da der 41-Jährige schon in jungen Jahren mit harten Drogen wie Ecstasy und Heroin in Berührung gekommen ist, habe er mehrmals durch Entgiftungen versucht, seine Abhängigkeiten loszuwerden, wie er selbst erklärte. Bei seinem letzten Entzug habe er allerdings einen Tag vor dem offiziellen Abschluss der Entgiftung abgebrochen, wie Richterin Daniela Krack feststellte.
Vergangenheit erschwert die Zukunft
Auch aufgrund seiner vielen Vorstrafen, darunter mehrere Diebstähle und weitere Drogendelikte, könne aus den mehrfach abgebrochenen Entgiftungsversuchen keine positive Sozialprognose festgestellt werden, sind sich die Staatsanwaltschaft und Richterin einig. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zusätzlich unter Bewährung stand, sah der Staatsanwalt keine Begründung dafür, den Angeklagten mit einer weiteren Bewährungsstrafe davonkommen zu lassen.
Der Verteidiger forderte zwar, man müsse die sozial schwachen Familienumstände, welche der Mann seit seiner Kindheit erfahren habe, berücksichtigen. Auch die Therapieversuche müsse man ihm deshalb hoch anrechnen und ihm eine weitere Chance geben. Doch dem Vorschlag des Verteidigers folgte Richterin Krack nicht: Sie verurteilte den 41-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.