Sie sind offiziell noch verheiratet, jedoch gedanklich schon sehr lange geschieden. Das wird klar, als sich im Singener Amtsgericht die beiden Eheleute gegenüber sitzen. Doch einer der beiden sitzt auf der Anklagebank und der andere im Zeugenstand. Was ist genau vorgefallen?

Weil der 41-Jährige erst seit knapp einem Jahr in Deutschland lebe, habe er Probleme mit der deutschen Sprache in Schrift und Wort gehabt, deshalb benötigte er auch einen Dolmetscher für die Verhandlung. Aufgrund seiner Sprachbarriere suchte er also seine deutschsprechende Frau im August des vergangenen Jahres in ihren Geschäftsräumen in Singen auf, um sie dort um Hilfe bei der Bearbeitung seiner Behördenbriefe zu bitten, erklärte die geschädigte Ehefrau. Sie jedoch verneinte die Bitte.

Zeugen hören ihre Hilferufe

Daraufhin sei ein Streit entfacht, samt einer körperlichen Auseinandersetzung. Dabei habe der Angeklagte mit einem gezogenen Teppichmesser gedroht, auf die 32 Jahre alte Frau einzustechen, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage sagte.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Frau versuchte daraufhin ihren Ehemann von sich fernzuhalten, allerdings mit mäßigem Erfolg. Eine leichte Schnittverletzung, Prellungen und ein Bluterguss seien die Folgen des Angriffs gewesen, wie die Staatsanwältin erklärte. Nachdem Unbeteiligte die Hilferufe der Frau gehört und das Geschäft betreten hatten, habe der Angeklagte unaufgeregt die Örtlichkeit verlassen, erinnerte sich die Geschädigte.

Sicherheitsabstand spielt für ihn keine Rolle

Ein darauf richterlich angeordnetes Annäherungsverbot missachtete der Mann wenige Wochen später, da er sich rund 40 Meter vor der Wohnung der Frau aufhielt, obwohl er mindestens 100 Meter Abstand halten musste. Die Geschädigte bemerkte den Mann und verständigte die Polizei, welche ihn im Anschluss des Platzes verwies, sagte die Staatsanwaltschaft.

Das könnte Sie auch interessieren

Der 41-Jährige selbst bestritt jedoch jegliche Vorwürfe. Laut eigenen Aussagen soll seine Frau versucht haben, ihn mit einem Messer zu attackieren, um sich anschließend in die Opferrolle zu versetzen und ihm somit den Umgang mit ihrem gemeinsamen Sohn verwehren zu können, sagte der Mann. Nach einer Beratung mit seinem Verteidiger zog er jedoch seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Dadurch blieb es beim Strafmaß von 130 Tagessätzen zu 30 Euro, also insgesamt 3900 Euro, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung mit Bedrohung.