Über die Zeit des Nationalsozialismus wird auch knapp 80 Jahre nach dem Ende des Regimes rege diskutiert. Dabei werden auch in den sozialen Medien immer wieder Inhalte aufgegriffen und über den tatsächlichen Ablauf historischer Ereignissen diskutiert. An solch einer Diskussion beteiligte sich auch ein 38-jähriger Mann aus dem Hegau, der sich nun für einen anstößigen Kommentar vor dem Singener Amtsgericht verantworten muss.

Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft habe sich der Mann in den Kommentaren eines sozialen Mediums über die einseitige geschichtliche Darstellung des NS-Regimes beklagt. So soll der Angeklagte beispielsweise beschrieben haben, dass er in Gesprächen mit älteren Personen oft gehört habe, Adolf Hitler sei kein schlechter Anführer gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Weiter soll er sinngemäß ausgeführt haben, dass die USA den Holocaust nur erfunden habe, um von ihren eigenen rassistischen Problemen abzulenken. Schließlich hätten zu jener Zeit auch Schwarze in amerikanischen Bussen nur an bestimmten Plätzen Platz nehmen durften, verlas die Staatsanwaltschaft weiter.

Meinung aus Erzählungen?

Der Angeklagte selbst habe mit seinen Aussagen nichts verherrlichen oder verleugnen wollen. Der von ihm verfasste Kommentar habe auch nichts mit seiner persönlichen Meinung zu tun, erklärte er vor Gericht. Durch Gespräche mit Älteren soll er diese Meinung vermehrt herausgehört haben. Er könne das nicht relativieren, denn er sei zu jener Zeit noch nicht auf der Welt gewesen, so der 38-Jährige weiter.

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Weder der Richter Bastian Hoenig noch die Staatsanwältin zeigten Verständnis für die Aussagen des Angeklagten. Für den Richter sei der Holocaust ein „historisches Faktum“, zudem könne man in seinem Kommentar keine Distanzierung wahrnehmen, erklärte Hoenig. Der Angeklagte diente somit als Sprachrohr für eine strafbare Aussage, führte der Richter weiter aus. Als Strafe erhält der 38-jährige Mann eine Geldbuße von 40 Euro zu je 30 Tagessätzen, also insgesamt 1200 Euro, für die Verherrlichung und Verleugnung nationalsozialistischer Gewalt.