Singen/Hegau (pm) „Muss ein Eigentümer aktuell seine funktionierende Heizungsanlage austauschen?“, fragt Claudia Kipker-Preiß in einer Pressemitteilung des Singener Haus- und Grundeigentümervereins. Die Frage, die vielen Immobilienbesitzern auf den Nägeln brennt, beantwortete der Haus-und-Grund-Geschäftsführer Florian Zimmermann im Bürgersaal in Singen mit einem klaren „Nein“. Vor Ende des Jahres 2044 bestehe grundsätzlich keine Austauschpflicht, erklärte der Rechtsanwalt. Fast 300 Mitglieder waren der Einladung von Haus und Grund zu der Informationsveranstaltung gefolgt und zeigten so das große Interesse am Thema. Als Hausherr begrüßte Thomas Mügge, Fachbereichsleiter Bauen, Zuhörer und Referenten und freute sich gemeinsam mit dem Vorsitzenden von Haus & Grund Singen, Bernhard Hertrich über das volle Haus.

Rechtsanwalt Florian Zimmermann erklärte zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. Januar in Kraft ist, dass weitgehend die bisherigen Regelungen zu beachten sind. Danach dürfen Öl- oder Gasheizungen, die vor dem Jahr 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden, ebenso die, die nach 1991 eingebaut und 30 Jahre alt sind. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- oder Brennwertkessel und verschiedene Hybridheizungsanlagen in Kombination mit Wärmepumpe oder Solarthermie. Unabhängig davon ist am 31. Dezember 2044 Schluss mit fossilen Brennstoffen.

Muss eine Heizung ausgetauscht werden und dann mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden, gelten andere Bedingungen und Fristen. Die sind abhängig von der Größe der Kommune, von dem kommunalen Wärmeplan – falls vorhanden – oder auch vom eventuell vorhandenen Wärmenetz oder Wasserstoffnetzausbauplan. Zimmermann empfiehlt, sich im Einzelfall bei Haus & Grund über eine sinnvolle Sanierung, Fördermöglichkeiten und den Einfluss auf die Miete zu informieren.

Gerd Burkert, Geschäftsführer der Energieagentur Kreis Konstanz, erläuterte laut Mitteilung unter anderem Einzelheiten und Ziele des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), Vorteile von Wärmepumpen und Wärmenetzen, Förderprogramme und Sanierungsbeispiele. Er erklärte, die Energieagentur biete auch individuelle Beratung. „Es ist noch möglich, Öl- und Gasheizungen einzubauen“, so Burkert. Er rate aber davon ab. Spätestens ab 2027, wenn der nationale Emissionshandel in die Hände der EU übergehe, würden die CO2-Bepreisung und damit die Kosten für fossile Energieträger erheblich steigen. Für einen Drei-Personen-Haushalt könne dies Mehrkosten für Gas von 1080 Euro und für Öl von 1728 Euro bedeuten. Außerdem werde ab 2029 ein steigender Anteil erneuerbarer Energien verlangt. Zu bedenken sei auch, dass aus wirtschaftlichen Gründen ein vorzeitiger Rückbau der Anlage drohe. Beim Wärmepumpen-Einbau rät Burkert dazu, auf natürliche Kältemittel zu achten, da in alten Kältemitteln immer noch Fluor-Kohlenwasserstoffe enthalten seien – mit einer klimaschädlichen Wirkung, die 1000- bis 9000-mal stärker sei als die von CO2. Wärmenetze hätten den Vorteil, dass unterschiedliche Energieträger oder Wärmequellen kombiniert erschlossen werden könnten. Gerd Burkert stellte auch verschiedene Förder- und Zuschussmöglichkeiten vor. Er empfahl grundsätzlich, zuerst die Maßnahmen der Gebäudehülle und danach die Maßnahmen der Anlagetechnik durchzuführen.

Abschließend stellte er Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden vor, unter anderem mittels Wärmepumpe, Heizgemeinschaften, Solar kombiniert mit Pellets-Ofen oder auch Dämmung zum Fast-Passivhaus. Zur Finanzierung riet Gerd Burkert, die Bedingungen der Hausbank mit den Möglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu vergleichen und den KfW-Vorteilsrechner zu nutzen – und ergänzte: „Lassen Sie sich aber im Vorfeld bei der Energieagentur kostenlos beraten.“