Wer bereits mehrfach verurteilt wurde und trotzdem weitermacht wie zuvor, kann vor Gericht mit wenig Nachsicht rechnen. Das musste nun ein 33-jähriger Mann aus Singen erfahren. Er stand vor dem Singener Amtsgericht, weil er sich erneut wegen Diebstahls verantworten musste.

Laut Anklage habe der Mann gemeinsam mit einem Komplizen, der inzwischen das Land verlassen haben soll, in einem Singener Geschäft zugeschlagen. Die beiden Männer sollen zunächst einen Einkaufskorb mit Lebensmitteln wie Obst, Getränken und Snacks gefüllt haben, um anschließend in einer abgelegenen Ecke des Ladens die Ware heimlich in einen Rucksack umzupacken.

Was sie jedoch nicht ahnten: Der Ladendetektiv hatte die beiden längst im Visier. Im Zeugenstand schilderte der Detektiv, wie er die Tat beobachtete und den Angeklagten dabei erwischte, wie er den Rucksack mit der Beute aus dem Laden trug. Eine Tatsache, die der 33-Jährige zunächst abstreiten wollte.

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Draußen vor dem Einkaufszentrum machten sich die beiden Diebe dann über Teile ihrer Beute her, bis die bereits alarmierte Polizei eintraf. Die Beamten durchsuchten den Rucksack und fanden dabei nicht nur das Diebesgut im Wert von rund 30 Euro, sondern auch eine Haarschere und eine Kneifzange, erklärte eine Polizistin im Zeugenstand. Für die Staatsanwaltschaft ein wichtiges Detail – denn die Schere könnte als potenziell gefährliche Stichwaffe gelten. Die Anklage lautete daher auf Diebstahl mit Waffen.

Schnelle Rückfallgeschwindigkeit fällt Angeklagten zur Last

Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Richter Bastian Hoenig zeigte sich jedoch weniger von der Schere beeindruckt als von der kriminellen Vorgeschichte des Angeklagten. Denn der 33-jährige Mann sei bereits mehrfach einschlägig vorbestraft, unter anderem wegen Diebstahls von Zigaretten, Parfüm und Lebensmitteln.

Richter Bastian Hoenig.
Richter Bastian Hoenig. | Bild: Freißmann, Stephan (SK-Archiv)

Besonders schwer wog für Hoenig ein Fall aus dem vergangenen Jahr. Nur fünf Tage nach einer Verurteilung durch das Amtsgericht Karlsruhe war der 33-Jährige erneut straffällig geworden. Für Richter Hoenig ein deutliches Zeichen fehlender Einsicht.

Das Gericht entschied daher, dass eine weitere Bewährungsstrafe nicht mehr infrage kommt. Der 33-jährige Angeklagte wurde zu vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Wie Richter Bastian Hoenig erklärte, erhoffe er sich dadurch, die Konsequenzen einer wiederkehrenden Straftat deutlich machen zu können.