Schwer verletzt wurde eine Katze im Singener Stadtteil Bohlingen. Das gibt die Polizei in einer Pressemitteilung bekannt. Am Mittwochnachmittag, 21. Mai, soll ein Unbekannter in der Straße „Zum Espen“ mit einer Luftdruckwaffe auf die Katze gezielt und geschossen haben. Das verletzte Tier sei daraufhin zum Tierarzt gebracht worden. Bei der Behandlung habe der Arzt Luftgewehrmunition – eine sogenannte Diabolo-Kugel – im Bauchraum der Katze festgestellt. Noch ist unklar, wer für die Tierquälerei verantwortlich ist. Hinweise auf die Identität des Täters nimmt das Polizeirevier Singen entgegen. Die Telefonnummer lautet 07731 8880.

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Wenige Tage nach dem Vorfall setzt die Tierrechtsorganisation Peta eine Belohnung in Höhe von 500 Euro aus. In einer Pressemitteilung erklären die Aktivisten, dass der Betrag an die Person gehe, die den Hinweis liefere, der zur rechtskräftigen Verurteilung des oder der Verantwortlichen führt. Weiter heißt es: „Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich entweder bei der Polizei oder telefonisch unter 0711 8605910 oder per E-Mail an whistleblower@peta.de bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.“

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Jana Hoger, Fachreferentin bei Peta, wird in der Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Die skrupellose Person, welche die Katze angeschossen hat, muss schnellstmöglich gefunden werden, bevor noch weitere Tiere oder Menschen zu Schaden kommen.“ Außerdem erklärt sie: „Es ist erschreckend, wie häufig derartige Übergriffe auf Katzen verübt werden. Fast täglich verzeichnen wir Fälle, bei denen die Vierbeiner mit Luftdruckwaffen, Schrot oder Armbrustpfeilen beschossen, mit ätzenden Flüssigkeiten übergossen, getreten oder anderweitig misshandelt werden.“ Daher setze Peta regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.

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Übrigens: Tierquälerei ist eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Wer ein Tier tötet, ihm Schmerzen oder Leiden zufügt – im Einzelfall, immer wieder oder über einen längeren Zeitraum -, der kann mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Zudem können Gerichte ein lebenslängliches Tierhalteverbot aussprechen.