Knapp acht Monate nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung wegen schwerer Sexualstraftaten, darunter auch sexueller Missbrauch von Kindern, musste sich ein 39-jähriger Mann aus dem Hegau kürzlich erneut vor dem Landgericht Konstanz verantworten. Hintergrund ist: Die Verteidigung hatte Revision gegen das Urteil eingelegt, in der Zwischenzeit änderte sich die gesetzliche Grundlage.
Am Verhandlungstag erklärte der Vorsitzende Richter Arno Hornstein, dass das ursprüngliche Urteil der Kammer korrekt gewesen sei. Allerdings wurde zwischen der Urteilsverkündung und der Entscheidung über den Revisionsantrag die Mindeststrafe für kinderpornografische Delikte gesenkt. Diese Gesetzesänderung machte nun eine Anpassung der Einzel- und Gesamtstrafe notwendig, sagte Hornstein. Zum Verhängnis wurde dem Mann auch, dass er zwischenzeitlich erneut verurteilt worden war. Deshalb fiel die Strafe letztlich sogar höher aus.
Die herabgestuften Fälle werden neu verhandelt
Im ersten neu verhandelten Fall soll der Angeklagte 2021 ein 13-jähriges Mädchen aus Bayern, das er über das Internet kennengelernt hatte, aufgefordert haben, ein Video von sich während eines sexuellen Akts zu erstellen und ihm zuzusenden. Als das Mädchen sich weigerte, habe ihr der 39-Jährige gedroht, zuvor erhaltene Nacktbilder des Mädchens im Internet zu veröffentlichen. Daraufhin informierte das Mädchen ihre Mutter und diese folglich die Polizei, erklärte der beisitzende Richter Rehmet.
Weiter sollen Bundesbeamte im zweiten Fall auf dem Handy des Angeklagten rund 120 kinderpornografische Inhalte ausfindig gemacht haben. Daher war der Mann wegen des sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt mit dem Kind, der sexuellen Nötigung sowie des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten angeklagt, so Rehmet weiter.
Vorstrafen überwiegen gegenüber dem Geständnis
Am Verhandlungstag selbst fand keine Beweisaufnahme statt, da der Angeklagte bereits ein frühes und vollumfängliches Geständnis aller zurückliegenden Taten abgelegt hatte. Zwar komme dem Angeklagten dieses Geständnis zugute, jedoch spreche das Vorstrafenregister des 39-Jährigen eine einschlägige Sprache. Denn wie Richter Rehmet verlauten ließ, sei der Mann schon mehrfach wegen diverser sexueller Delikte verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft ordnete das Geständnis und die Problematik der Vorstrafen ähnlich ein. Mit dem Geständnis des Angeklagten habe man sich ein erneutes Aufeinandertreffen zwischen dem Mädchen und dem 39-Jährigen ersparen können, betonte die Staatsanwaltschaft. Dennoch seien die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten problematisch. Besonders unverständlich sei die Unbelehrbarkeit des Angeklagten, denn es seien nur wenige Jahre zwischen seiner vorherigen Verurteilung und dem jetzigen Fall vergangen. Das spreche auch für eine enorme Rückfallgeschwindigkeit, so die Staatsanwaltschaft.
Staatsanwaltschaft fordert hohes Strafmaß
Laut der Anklagebehörde sei zwar der Strafrahmen für die beiden verhandelten Taten angepasst worden, jedoch nur um spezielle Fälle besser bewerten zu können. So sei die Mindeststrafe für Kinderpornografie unter anderem deshalb gesenkt worden, damit auch weniger schwerwiegende Fälle, wie beispielsweise das Weiterleiten von anstößigem Material durch Eltern zur Warnung, angemessen geahndet werden können. Jene Bewertung treffe in den Augen der Staatsanwaltschaft nicht auf den Angeklagten zu, da der 39-Jährige in seinem eigenen sexuellen Interesse gehandelt habe.
Angesicht der hervorgebrachten Details rund um den Angeklagten halte die Behörde daher eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten für die beiden Einzeltaten für angemessen. Kombiniert mit den bereits im Vorfeld verhandelten Taten plädierte die Staatsanwaltschaft für eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten.
Verteidigung fordert Gleichheit vor dem Gesetz
Mit dem vorgeschlagenen Strafmaß konnte sich Strafverteidiger Sylvester Kraemer nicht anfreunden. „Den Pros und Contras kann ich mich anschließen, das sind gute Argumente, ich sehe das mit den Einzelstrafen jedoch anders“, sagt Kraemer. Für Kraemer sei die Herabstufung der Einzelstrafen nicht nur für diejenigen, welche unglücklicherweise in eine Straftat hereingerutscht sind, angepasst worden. Vor dem Gesetz seien alle gleich, hielt Kraemer sinngemäß fest.
Für ihn sollten die beiden Einzelstrafen auf jeweils sechs Monate festgesetzt werden, da die Taten im Verhältnis zu den bereits verhandelten geringer seien. Insgesamt plädiere der Strafverteidiger für eine Gesamtstrafe in Höhe von fünf Jahren und acht Monaten, nebst einer Sicherheitsverwahrung.
Der 39-Jährige selbst äußerte sich nur kurz: „Es gibt nichts zu sagen, es tut mir leid. Ich versuche, an mir zu arbeiten und zu Gott zu finden. Ich lese jeden Tag in der Bibel“, so der Angeklagte vor der Urteilsverkündung.
Das endgültige Urteil fasst Strafen zusammen
Richter Hornstein hielt die Aussage des Angeklagten, dass er an sich arbeite, nebst dem umfänglichen Geständnis für lobenswert. „Dennoch handelt es sich hierbei um unschöne Taten und Vorgänge“, verdeutlichte er. Ebenfalls bestätigte Hornstein die von Strafverteidiger Kraemer angeregte Bemerkung rund um den Strafrahmen der Taten. „Der Strafrahmen gilt für alle gleichermaßen“, ergänzte Hornstein.
Allerdings musste dabei im konkreten Fall auch ein in der Zwischenzeit hinzugekommenes Urteil des Amtsgerichts Flensburg berücksichtigt werden, wie das Landgericht Konstanz auf Nachfrage erklärt. Dieses sei bei der vorigen Verurteilung in Konstanz noch nicht bekannt gewesen.

Der Vorsitzende Richter folgte nun dem von Kraemer angeregten Strafmaß der Einzeltaten und verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren inklusive Sicherungsverwahrung. Alle beteiligten Parteien zeigten sich mit dem Urteil einverstanden. Auch die Verteidigung kündigte an, auf Rechtsmittel zu verzichten. Das Urteil ist also rechtskräftig.