Gibt es wegen Ferienwohnungen weniger Wohnraum für Familien? Trotz Änderungen im Stockacher Bebauungsplan-Entwurf Kapellenäcker für das Neubaugebiet am Ortsausgang in Richtung Ludwigshafen haben Anlieger aus der Oberen Walke noch Bedenken, ob wirklich genug Wohnraum entsteht.
Der Planentwurf sieht im unteren Bereich Mehrfamilienhäuser vor. Eine Übersicht der erlaubten Wohnformen und Einrichtungen schließt Ferienwohnungen aber nicht aus. Die Anlieger sehen einen Widerspruch zwischen dem Ziel der Stadt, viel Wohnraum zu schaffen, und der Erlaubnis, dort auch Beherbergungsbetriebe, also auch Ferienwohnungen, einzurichten.
Auf SÜDKURIER-Nachfrage, ob die Erlaubnis von Ferienwohnungen gewollt oder ein Versehen ist, erklärt Lars Heinzl, Leiter des Stadtbauamts, zunächst: „Grundsätzlich ist das Wohngebiet als allgemeines Wohngebiet nach Baunutzungsverordnung eingestuft.“ Daher seien Ferienwohnungen erlaubt.
Kein Problem mit Ferienwohnungen in der Stadt
In Stockach sei grundsätzlich nur eine Ferienwohnung pro Wohngebäude erlaubt, so Heinzl. „Da wir im Gegensatz zu den Seegemeinden kein akutes Problem mit Ferien- oder Zweitwohnungen haben, sieht die Stadt Stockach im Moment keinen Handlungsbedarf“, sagt er.
Im Vergleich zu Stockach hat Bodman-Ludwigshafen ein Zweckentfremdungsverbot, um Ferien- und Zweiwohnungen stark einzudämmen.