Im Prinzip war es von vornherein absehbar: Zwar beteuerte auch Annegret Kramp-Karrenbauer, wie so viele vor ihr, ihre Unschuld vor dem Hohen Grobgünstigen Narrengericht zu Stocken – und sie verteidigte diese Ansicht auch mit einer furiosen Rede in einer restlos ausverkauften Jahnhalle. Mit einem Freispruch kam sie aber trotzdem nicht davon. Drei Eimer Wein, zwei in Rot und einer in Weiß, waren es schließlich, die das Narrengericht der CDU-Bundesvorsitzenden als Strafe aufbrummte – samt Arbeitseinsatz zum Reinemachen des Narrenstüble.
Schon beim Empfang des Narrengerichts am Vormittag im Bürgerhaus Adler Post hatte sie ausgeteilt – und in der Verhandlung noch nachgelegt: Man solle in Stockach ruhig ein Fasnachtsmuseum einrichten, denn genügend Mumien zum Ausstellen – gemeint waren die Gerichtsnarren – säßen ja schon auf der Bühne. Und Kläger Wolfgang Reuther sei offenbar von manchen Ereignissen in seinem Leben so traumatisiert, dass er seinen ersten Auftritt in dieser Funktion als Therapiestunde genutzt habe.

Und dass so viele Saarländer in bundespolitischer Verantwortung seien, sei allein der Not geschuldet, nicht einer saarländischen Verschwörung, die Kläger Reuther sehen wollte. Dass Heiko Maas Außenminister geworden ist, habe etwa allein daran gelegen, dass die Flugbereitschaft der Bundeswehr gesagt habe, mehr bekomme sie nicht mehr in die Luft.
Kläger und Beklagte beharken sich vor Gericht
Reuther, selbst CDU-Mitglied, machte AKK drei Anklagepunkte zum Vorwurf: gewaltsame Kastration der CDU, Thronraub durch Verführung Minderjähriger sowie die Unterjochung und Zersetzung der Republik durch saarländische Leidkultur – kein Schreibfehler. Zum ersten Punkt warf er ihr vor, eine Reihe von Konkurrenten wie eine Wölfin vernascht zu haben – und belegte den Vorwurf mit Stuhlproben, die man von dem "Phantom" AKK gefunden habe.
Beim zweiten Klagepunkt ging es um die Rekrutierung von Paul Ziemiak von der Jungen Union als CDU-Generalsekretär – als Gegenleistung für Stimmen bei der Wahl zur Parteivorsitzenden. Und zuletzt vermutete er, eben, eine Verschwörung der Saarländer, um die Republik zu unterwandern. Er forderte AKKs Entfernung aus allen "erschlichenen" politischen Ämtern, fünf Eimer französischen Weins und drei Liter Asbach Uralt.

Angesichts dessen, wie heftig sich Reuther und Kramp-Karrenbauer beharkten, halfen auch die Bemühungen von Fürsprech Michael Nadig nicht mehr. Er hatte dem Kläger eine Männlichkeitsverstörung und eine klägliche Klage vorgehalten. Die Macht sei weiblich, stellte er fest, und präsentierte AKKs Ehemann Helmut Karrenbauer als den heimlichen Parteivorsitzenden. Auch mit dem Vorwurf der saarländischen Leidkultur konnte er nichts anfangen. Seine Forderung: selbstverständlich Freispruch.
Das Gericht folgte am Ende keinem der beiden Anträge. Für schuldig befunden wurde Kramp-Karrenbauer in den ersten beiden Anklagepunkten. Nur beim dritten Punkt, der saarländischen Verschwörung, wollte das Kollegium seinem Kläger nicht folgen. Da die saarländische Bevölkerung von Jahr zu Jahr schrumpfe, sei AKKs Flucht nach Berlin nachvollziehbar und nicht strafbar, so der Narrenrichter. Und am Ende wurden alle Beteiligten auch noch belohnt: nämlich mit stürmischem Applaus des Publikums.