In Stockach könnte bald schon eine Cannabis-Plantage entstehen. Der Planungsausschuss des Gemeinderats machte hierfür in seiner jüngsten Sitzung den Weg frei. Wie aus den Sitzungsunterlagen des Gremiums hervorgeht, geht es dabei um die Umnutzung eines Bürogebäudes zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz.

Die frühere Bundesregierung hat mit diesem Gesetz die Grundlage dafür geschaffen, dass Cannabis in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal angebaut und konsumiert werden darf. Dies geschieht im Rahmen von Cannabis-Social-Clubs, die vereinsmäßig organisiert sind. Ein solcher möchte nun in Stockach Cannabis anbauen und hat bei der Stadtverwaltung einen entsprechenden Antrag eingereicht.

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Anbau in ehemaligem Bürogebäude

Für den Anbau der grünen Pflanzen mit ihren berauschenden Blüten soll ein ehemaliges Bürogebäude in der Straße am Hermannsberg 3 bis 5 genutzt werden. „Die für die Einrichtung grundsätzlich notwendige Erlaubnis des Regierungspräsidiums Freiburg zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz liegt vor“, heißt es in den Sitzungsunterlagen des Planungsausschusses.

Wie in der Sitzung darüber hinaus noch erläutert wurde, würden bei dem Projekt auch alle weiteren gesetzlichen Vorgaben, wie etwa die erforderlichen Abstände zu Schulen oder Spielplätzen, eingehalten.

Aktuell ist das Gebäude noch anderweitig vermietet

Große Diskussionen um das Projekt gab es im Ausschuss vor diesem Hintergrund nicht. Das Gremium erteilte einstimmig seine Zustimmung zur Umnutzung des Gebäudes als Cannabis-Farm. Aktuell ist das Gebäude indes noch anderweitig vermietet, wie eine SÜDKURIER-Recherche vor Ort ergab. Der Vormieter, der die Räumlichkeiten aktuell noch nutzt, bestätigte allerdings, dass er von einem entsprechenden Vorhaben wisse, konnte jedoch keine Angaben zum genauen weiteren Zeitplan für das Gebäude machen.

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Eine Anfrage des SÜDKURIER beim Landesverband der Cannabis-Anbauvereinigungen Baden-Württemberg blieb bis zum Redaktionsschluss für diesen Artikel indes unbeantwortet.