Mit einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, hat Richterin Kristina Selig vom Amtsgericht Sigmaringen einen Kleingewerbetreibenden verurteilt. Dieser musste sich wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Der 30-jährige aus einer Kreisgemeinde hatte seine Referenzen für die Erstellung eines Wohnmobilplatzes in der Gemeinde Herdwangen-Schönach angepriesen. Gegenüber einer ihm vertrauenden Kundin handelte er einen Vorkostenanschlag von über 1000 Euro aus, um das erforderliche Material beschaffen zu können. Tatsächlich umgesetzt wurde nach dem überwiesenen Betrag aber nichts – somit hatte sich der Angeklagte einen rechtswidrigen Vorteil verschafft, wie Staatsanwältin Larissa Wiest in ihrer Anklageschrift festhielt. Was ihrer Meinung nach auch der finanziellen Notlage geschuldet gewesen sei, in der sich der junge Mann befand.

Als Geschäftsführer überfordert

„Mein Mandant wollte die Arbeit ausführen, war aber als Geschäftsführer überfordert“, erklärte sein Pflichtverteidiger Jürgen Richter dazu. 2018 hatte sich der 30-Jährige nach eigener Schilderung selbstständig gemacht, zuvor hatte er nach seinem Hauptschulabschluss und einer abgebrochenen Ausbildung einige Jahren in einem Sicherheitsdienst absolviert. Seine angehäuften Privatschulden lägen derzeit bei 50 000 Euro. Ende September 2019 sei er als Teilhaber aus der weiter existierenden Firma ausgestiegen. Und er hat nach zeitweiliger, beim Arbeitsamt nicht gemeldeter Arbeitslosigkeit wieder eine Festanstellung in einer gänzlich anderen Berufssparte gefunden, die er im April antreten wird. Er lebt bei seinen Eltern in Miete.

Schon zuvor wegen Betrugs straffällig

Die Staatsanwältin wollte in ihrem Plädoyer auch berücksichtigt wissen, dass der Angeklagte bereits ein halbes Jahr zuvor wegen Betrugs in sechs Fällen straffällig geworden war. Daraus habe sie nun ein „gemeinsames Paket“ zu schnüren, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Auch den Forderungen eines Strafbefehls habe er bis dato nicht nachkommen können, weil sein Konto wegen einer Pfändung gesperrt gewesen sei.

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Schadenssumme soll eingezogen werden

Im Gerichtssaal begegnete der Angeklagte auch der von ihm geschädigten Kundin, die wegen seines umfassenden Geständnisses als Zeugin nicht mehr benötigt wurde. Sie sagte ihm bei seiner Entschuldigung, dass sie ihn beim Wort nehmen werde, das veruntreute Geld zurückzahlen zu wollen. Ohnehin ordnete das Gericht im Urteilsspruch an, die von ihm verursachte Schadenssumme einziehen zu wollen. Auferlegt wurden dem Angeklagten zudem 40 zu leistende gemeinnützige Arbeitsstunden. Sollte er dieser Forderung nicht nachkommen können, bot ihm Richterin Selig an, diese in eine Geldauflage umzuwandeln.