Mit der Öffnung der Kindestagesstätten und Grundschulen am 22. Februar wurde auch die regelmäßige Testung des in diesen Bereichen tätigen Personals eingeführt. Zweimal wöchentlich können sich die in der Stadt Mengen tätigen Erzieher, Kindertagespflegepersonal und Lehrkräfte der Schulen im kommunalen Testzentrum an der Ablachhalle auf den Covid-19-Virus testen lassen. Ab 2. März wird dieses Angebot nun für bestimmte Personengruppen, mindestens bis zum 31. März, erweitert, informiert die Stadtverwaltung.
Pop-Up-Teststellen werden eingerichtet
In der sogenannten Pop-Up-Teststelle können sich insbesondere pflegende Personen und Personengruppen, die beruflich oder privat ein hohes Expositionsrisiko haben, spontan und kostenlos testen lassen. Dies sind unter anderem Polizeibeamte, Beschäftigte im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder auch Wahlhelfer.
Termine gibt es drei Mal pro Woche
Das seit dem 22. Februar bestehende Testangebot, das von der Stadt Mengen angeboten und der Freiwilligen Feuerwehr Mengen in Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz durchgeführt wird, wird ab Dienstag 2. März, dreimal wöchentlich (dienstags, freitags und sonntags jeweils ab 18.30 Uhr) nun auch für andere Personengruppen ausgeweitet.
Wer kann sich testen lassen?
Das Testangebot in Anspruch nehmen können Personen, die in Kontakt mit vulnerablen Personengruppen stehen wie pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige von Schwangeren, Angehörige von Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 besteht. Einen Test können auch Personen, die ein hohes Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld hatten oder haben in Anspruch nehmen. Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben oder mit Familien im Rahmen der Hilfen zu Erziehung und in der Kinder- und Jugendarbeit Beschäftigte. Personen im öffentlichen Dienst wie Polizeibeamte, Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten, Beschäftigte im ÖPNV, Beschäftigte in kundenintensiven Bereichen der Verwaltung, Beschäftigte in Flüchtlingsunterkünften und Wahlhelfer.
Was ist bei der Testung mitzubringen?
Voraussetzungen für die Testung ist, dass die Personen keine Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Cov-2-Erreger haben und sie im Vorfeld die erforderlichen Dokumente ausgefüllt zur Testung mitbringen. Die Dokumente können auf der Homepage der Stadt Mengen (www.mengen.de) heruntergeladen werden. Erforderlich sind eine Berechtigungsbescheinigung, in Testprotokoll und bei sowie bei Bedarf eine Testbescheinigung (z. B. für den Arbeitgeber, Besuch eines Pflegeheims).