Wegen verbaler Bedrohung hat das Amtsgericht Sigmaringen einen 52-Jährigen zu einer halbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Für Strafrichterin Julia Veitinger hatte sich der Anklagepunkt, dass der Mann eine 47-jährige Frau mit dem Tode bedrohte, in der Verhandlung vollauf bestätigt, wie auch dessen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Punkt einer Unterschlagung wurde fallen gelassen. Der Mann erschien ohne seinen Anwalt und wollte sich im Prozess zu den Vorwürfen nicht äußern, Nachfragen des Gerichts quittierte er stets gleichgültig: „Ich halte mich da raus“.

Angeklagter muss aus dem Saal

Die geschädigte Frau aus einer Heuberggemeinde, hinter geschützten Gerichtstüren wartend, bestand vor ihrer Vernehmung im Zeugenstand auf den Ausschluss des Angeklagten. Dem folgte das Gericht per Beschluss. Die Richterin begründete dies damit, dass die 47-Jährige sich wegen der ihr angedrohten Gewalt in psychotherapeutische Behandlung begeben musste, sodass die Gefahr einer Retraumatisierung beim Anblick des Angeklagten bestünde.

Kennenlernen über das Internet

Kennengelernt hatte die 47-jährige Frau den Mann über das Internet auf der Suche nach Hilfe für geplante Umbaumaßnahmen in ihrem Haus. „Da haben wir uns gegenseitig geholfen. Doch dann fing er an, mich zu stalken und zu bedrohen“, berichtet sie – Vorfälle die sich über einen längeren Zeitraum im Jahr 2022 immer weiter zuspitzten. Offensichtlich versprach sich der Angeklagte durch den Kontakt mit der Frau mehr, er habe ihr sogar zwei Heiratsanträge gemacht. Da er dafür keine Gegenliebe fand, ging er zu Drohungen über. Ihren Chef wollte er anrufen, damit sie ihren Arbeitsplatz verliere.

Drohungen von Gewalt

Und er schreckte vor verbalen Herabwürdigungen ihrer Person in aller Öffentlichkeit ebenso wenig zurück, wie mit der Androhung von massiver körperlicher Gewalt. Alsbald artikulierte er Mordabsichten. So kündigte er ihr an, sie umbringen oder ihr eine Kugel in den Kopf jagen zu wollen. Bei einem Telefonat, dass eine Freundin mithörte und vor Gericht bezeugte, tat er die Absicht kund, „ihr Gehirn mit einem Baseballschläger zu Matsch zu schlagen“.

Zeuge schildert Angst der Frau

„Sie wirkte eingeschüchtert und ängstlich, sorgte sich um die Sicherheit ihrer Kinder und hat auch mich gewarnt“, beschrieb ein geladener 37-jähriger Zeuge, der ihr bei Arbeiten im Haus oft unterstützend unter die Arme griff, den physisch angeknacksten Zustand der 47-Jährigen. Ihm blieb ihre problematische Bekanntschaft nicht verborgen. Auch die Frau hatte sogleich bemerkt, wie eifersüchtig der Angeklagte auf den jüngeren Mann reagierte und sie dazu aufgefordert, dass dieser schleunigst verschwinden müsse, sonst würde er ihn umbringen.

Anfangs Großzügigkeit

Anfänglich habe er großzügig erklärt, ihre beiden in der Garage stehenden Roller zu reparieren, die er jedoch für sich beschlagnahmte und erst nach ihrer Anzeige bei der Polizei wieder herausrückte. Und sie habe sich erpresst gefühlt, als sie ein vom ihm auserwähltes Auto kaufte, dass er ohne Führerschein hauptsächlich für sich nutzte, um unangemeldet zu Kontrollzwecken vor ihrem Haus plötzlich aufzukreuzen.

Bunter Strauß von Vorstrafen

Das von Richterin Julia Veitinger dem Angeklagten im Gericht übergebene Aussageprotokoll der Geschädigten nahm dieser ungerührt zur Kenntnis. Einen „bunten Strauß an Vorstrafen“ nannte sie die jeweils mit Geldstrafen geahndeten sieben Eintragungen in dessen Strafregister. Seine letzte Verurteilung wegen Betrugs in zwei Fällen liegt fünf Jahre zurück.

Besitzergreifender Charakter

Der leitende Staatsanwalt Jens Gruhl sah nicht nur das Autofahren des 52-Jährigen ohne Fahrerlaubnis als mehrfach bestätigt, er filterte auch dessen besitzergreifenden Charakter heraus, die darin gipfelte, die Geschädigte mit dem Tode zu bedrohen. „Der Angeklagte ist zu oft auffällig geworden, eine Geldstrafe ist dafür nicht mehr ausreichend“, forderte Gruhl in seinem Plädoyer eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

1000 Euro für das Frauenhaus

Richterin Julia Veitinger blieb im Urteil vier Monate darunter, zumal der 52-Jährige aktuell bemüht sei, sein Leben wieder in geregelte Bahnen zu lenken. Gleichwohl bewertete sie das massive Unterdrucksetzen der Geschädigten und seine Gewaltdrohungen als „unterste Schublade“. Dafür wurde dem Verurteilten eine zusätzliche Geldstrafe von 1000 Euro auferlegt, die er an das Frauenhaus Sigmaringen zu zahlen hat, auch die die Kosten des Gerichts werden ihm auferlegt.