Vor dem Amtsgericht Sigmaringen hat sich gegenüber Richterin Julia Veitinger ein 47-jähriger, in Meßkirch lebender Mann zu verantworten. Körperverletzung wirft ihm Staatsanwalt Alexander Haueis vor, die er vor einem Jahr am „Schmotzigen Dunnstig“ begangen haben soll. Dort sei er an der Bushaltestelle am Adlerplatz mit einem Kontrahenten in Streit geraten, habe ihm einen Schraubenschlüssel gegen den Kopf geschlagen und ihn misshandelt – so der Vorwurf.
Vulgäre Beleidigungen
Der Angeklagte räumte die Auseinandersetzung mit dem Kontrahenten ein, bestritt aber, ihn mit einem Gegenstand traktiert zu haben. Nähere Angaben zum Zwischenfall ließ er über seinen Verteidiger Maximilian Pantzer verlesen. Durch die Beleidigungen und Belästigungen gegenüber seiner Tochter habe er sich bemüßigt gefühlt, den Geschädigten direkt zur Rede zu stellen. Doch dieser habe sich nur in vulgärer Form durch unflätige Beschimpfungen artikuliert. Im sich daraus entwickelndem Gerangel habe er ihn mit der flachen Hand mehrfach ins Gesicht geschlagen, der beim Ausweichen mit dem Kopf an die Säule der Bushaltestelle geraten sei. Sein eigenes Fehlverhalten räume er ein und würde es bedauern.
Vater gibt Ohrfeigen
Den genauen Anlass, der zur körperlich ausgetragenen Kontroverse führte, schilderte schließlich die 17-jährige Tochter des Angeklagten im Zeugenstand. Ursprünglich hätte ihr Vater nach dem familiären Besuch des Narrenbaumstellens nur die Absicht gehabt, die von ihm als grundlos empfundenen Beleidigungen des jungen Mannes ihr gegenüber aufzuklären. Derb sei sie von ihm als „Schlampe und Nutte“ beschimpft worden. Beweggrund sei wohl ihr in der Tat ausgefallenes Fasnetskostüm mit abgebildeten Genitalien gewesen, dass ihm als zu obszön missfiel. Über ihre damals „beste Freundin“, die mit dem Geschädigten zu jener Zeit liiert war, sei dann die Bushaltestelle zur Aussprache arrangiert worden. Doch ein vernünftiger Dialog zwischen den beiden Männern sei dabei nicht zustande gekommen. Stattdessen hätte dieser ihren Vater als „Hurensohn“ beleidigt und sich in körperlich deutlich größerer Statur vor ihm aufgebaut. Durch die erteilten Ohrfeigen ihres Vaters habe dieser seinen Kopf wohl angeschlagen. Der Zwist führte auch dazu, dass sie sich mit ihrer Freundin überwarf, zumal diese Verwünschungen von sich gab, wie die, dass sie „lieber verrecken“ solle.
Woher stammt die Platzwunde?
Der Geschädigte selbst konnte nicht geladen werden, da dem Gericht dessen aktuelle Wohnadresse unbekannt gewesen sei, die aber nunmehr ermittelt ist, erklärte die Richterin. Im Krankenhaus sei bei ihm von den Ärzten eine Kopfplatzwunde festgestellt worden. Dessen damalige Freundin sagte im Zeugenstand aus, dass sich drei Monate später nach dem Vorfall aufgrund seiner persönlichen Ausfälligkeiten auch ihr gegenüber von ihm wieder getrennt hätte. „Die Schläge gegen ihn habe ich nicht gesehen“, sagte sie, da sie sich nicht in unmittelbarer Nähe der Auseinandersetzung befunden habe. Auch die mit dem fastnächtlichen Vorfall beschäftigten beiden Polizisten, als Streife alarmiert, oder vor Ort mit den Ermittlungen befasst waren, fanden keine Gewaltgegenstände, der in Meßkirch residierende Beamte verneinte gegenteilige Behauptungen des Geschädigten.
Verteidiger regt Verfahrenseinstellung an
Der Verteidiger des Angeklagten forderte ein rechtsmedizinisches Gutachten über den Geschädigten ein, da sich der Vorwurf der Verwendung eines Schraubenschlüssels nicht mit dessen tatsächlicher Verletzung vereinbaren lasse, zog sein Ansinnen aber auf Bitten von Richterin Julia Veitinger einstweilen zurück. Seine Anregung, das Verfahren aufgrund der widersprüchlich dargestellten Folgen angeblicher Verletzungen des Kontrahenten einzustellen. Dies gegen eine Zahlung von 700 Euro seines bislang unbestraften Mandanten. Richterin Julia Veitinger zeigte sich über den Vorschlag nicht abgeneigt und richtete ihren Blick auf den Staatsanwalt.
Geschädigter wird vorgeladen
Dieser äußerte jedoch nach eingehender interner Beratung mit seinen Kollegen seine Bedenken, er tue sich schwer damit, hierbei eine geringe Schuld des Beschuldigten einzusehen, ohne die Vorladung des Geschädigten. „Dieser muss gehört werden, bisherige Zeugenaussagen decken sich nicht“, sagte er. So unterbrach die Richterin die Verhandlung und setzte einen Fortsetzungstermin auf 24. Februar um 13.45 Uhr an, an dem nicht nur der betroffene Kontrahent, sondern auch die Ehefrau und eine weitere Tochter des Angeklagten als Zeugen vernommen werden sollen.