Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro ist ein junger Mann aus Meßkirch im Amtsgericht Sigmaringen verurteilt worden. Der 20-Jährige, der selbst Drogen nimmt, hatte unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in zehn nachgewiesenen Fällen betrieben und war bei der Verhandlung geständig.

Zwei Wochenenden Freizeitarrest

Amtsrichter Dr. Rouven Kuschnereit wies den Verurteilten an, sich bis Mitte November bei der Suchtberatung über den Zeitraum eines halben Jahres regelmäßig einzufinden. Zudem müsse sich dieser in einem halben Jahr einem Drogenscreening, einem Test zur Nachweisbarkeit von Cannabis, unterziehen. Weitere Tests würden im Abstand von jeweils drei Monaten folgen, was auch Karl Abt, der Verteidiger des Angeklagten, ausdrücklich befürwortete. Und als „letzte Warnung“ verfügte der Amtsrichter, dass der 20-Jährige Freizeitarreste an zwei Wochenenden in einer Jugendhaftanstalt in Göppingen zu verbringen habe: „Dann lernen Sie den Knast von innen kennen!“

Kein Problembewusstsein in punkto Drogen

Kuschnereits Empörung über den Angeklagten liegt darin begründet, dass dieser im Juni 2020 bereits in zwei Fällen von ihm für schuldig gesprochen wurde, da er im Besitz von Gras (sprich: Marihuana) und Amphetaminen angetroffen worden war, die dieser für den Eigenbedarf deklarierte. „Sie haben kein Problembewusstsein in punkto Drogen“, erinnerte der Amtsrichter an das protokollierte Vorgespräch bei der Suchtberatung Ende Oktober 2020, bei dem sich der Angeklagte als völlig geläutert ausgab und Besserung gelobte: Das Gericht hätte ihm die Augen geöffnet.

Angeblich nur kleine Mengen

Nur wenige Tage später trat er wieder als Dealer in Erscheinung. „Das war so“, räumte der Angeklagte den Tatbestand gegenüber dem Richter ein. Die ihm zur Last gelegten Taten beziehen sich auf einen 16-Jährigen aus Meßkirch. Ihn hätte er über eine Freundin kennengelernt, sie hätten zusammen „gechillt“ und einen Joint geraucht. Bis dieser bei ihm über Snapchat, einem Nachrichtensofortversender, kleine Mengen Gras und Amphetamine geordert hätte, für die er mal freundschaftliche 5 oder 10 Euro genommen hätte.

Laut dem Zeugen auch LSD und Ecstasy

Die Aussage des heute 17-Jährigen, der eine Entziehungskur anstrebt, hörte sich im Zeugenstand vor Gericht jedoch ganz anders an. Vielmehr hätten seine Freunde den 19-Jährigen als ihren Dealer empfohlen. Bei ihm habe er in zwei Wochen fast täglich seinen Konsum an Gras und Speed gedeckt und das insgesamt „sehr viel mehr“ als jene zehn Mal. Darüber hinaus habe er auch psychedelische und synthetische Drogen wie LSD und Ecstasy von ihm erworben. Die Preise seien dafür tüchtig um das Dreifache angestiegen, da dem Angeklagten die Abhängigkeit des Minderjährigen durchaus bewusst gewesen sein dürfte.

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„Sie treten so professionell wie ein Erwachsener auf“, prangerte die Staatsanwältin die kriminelle Energie des Angeklagten an. „Und sie haben ein Grundproblem, das des eigenen Drogenkonsums“, forderte sie eine genaue zukünftige Kontrolle einmal pro Monat über dessen Suchtverhalten.

Joint gegen Rückenschmerzen?

Tatsächlich erklärte der 19-Jährige in der Verhandlung, nur noch einen Joint nach getaner Arbeit zu rauchen, zur Entspannung und wegen seiner angeblichen Rückenschmerzen. Mit seiner Arbeitsaufnahme im Januar dieses Jahres habe er mit dem Dealen aufgehört.

Richter droht mit Freiheitsentzug

„Die letzte Verhandlung hatte überhaupt nichts gebracht“, machte ihm Richter Kuschnereit sein Misstrauen bei der Urteilsverkündung überdeutlich. Und er drohte dem Angeklagten an, ihn beim nächsten Mal vor das Schöffengericht zu zitieren – mit der Aussicht auf einen Freiheitsentzug von mindestens sechs Monaten.