Bundesweit sorgt die Wanderung in Mühlheim im Donautal, bei der insgesamt 14 Personen gemeinsam unterwegs waren, für große Empörung. Berichten zufolge sollen die Beteiligten nach 20 Uhr gemeinsam einen Abschluss in einer privaten Hütte gefeiert haben. Insgesamt 25 Personen galten bis Freitagabend als sicher infiziert, eine Person davon wurde stationär im Klinikum in Tuttlingen behandelt.

Gewaltiges Medienecho nach Wanderung

Inzwischen sind Medien aus dem ganzen Land auf den Vorfall im Süden der Republik aufmerksam geworden. Fernsehen und große Zeitungen berichten über die „Wanderung im Schwaben-Dorf“, darunter auch die Bild-Zeitung. Der Bürgermeister der Stadt Mühlheim an der Donau, Jörg Kaltenbach (CDU), sagte laut Bild-Zeitung: „Die Wanderer stammen aus zehn Haushalten. Niemand aus der Gruppe hat sich an die Corona-Regeln gehalten, wie wir jetzt erfahren haben. Dabei haben sich Beteiligte gegenseitig angesteckt und später andere infiziert. Das muss hart bestraft werden!“ Das Fernsehen und mehrere Zeitungen griffen jetzt den Vorfall auf. Die Beteiligten äußerten sich bislang nicht zu ihren Corona-Verstößen öffentlich.

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Viel Empörung in den Sozialen Medien

Landrat Stefan Bär veröffentlichte am Freitag selbst eine Video-Botschaft auf Facebook und kritisiert die Teilnehmer scharf. Zuvor hatte er bereits in einer Pressekonferenz gesagt, dass seine Behörde alle Mittel ausreizen werde, um die Teilnehmer zu bestrafen. Es sei einer der massivsten Verstöße gegen die Corona-Verordnung bisher. Das Verhalten sei rücksichtslos gewesen „und grenzt an Selbstherrlichkeit“. Inzwischen hat das Landratsamt das Video zumindest von Facebook entfernt. Neben dem Verbot von Zusammenkünften, beteiligt waren zehn Haushalte, wurde auch die Ausgangssperre ignoriert, die in Baden-Württemberg immer noch ab 20 Uhr gilt. Die Gruppe soll bis zum späten Abend in der Hütte gesessen haben. Viele Bürger kommentiereten frustriert unter das Landrat-Video, dass die Zahlen wegen solcher Vergehen nicht runtergehen. „Am Ende werden wir alle bestraft“, schreibt eine Nutzerin.

Quarantäne nicht eingehalten

„Wir wissen auch, dass Personen aus dieser Gruppe, die positiv getestet waren und in Quarantäne, in ihre Betriebe gegangen sind und dort weitere Personen angesteckt haben“, so Stefan Bär. Die Polizei ermittle, die Staatsanwaltschaft sei eingeschaltet. „Es geht nicht mehr nur um Bußgeld, sondern um Straftatbestände, die zu prüfen sind“, sagte Bär. Nach Informationen dieser Zeitung soll mindestens eine Person aus der Wandergruppe zur Arbeit gegangen sein, obwohl sie von ihrer Covid-19-Infektion wusste.

Bürgermeister fordert abschreckende Strafen

Bürgermeister Kaltenbach sagte in der Landesschau im SWR-Fernsehen: Es gebe eine klare Erwartungshaltung, „dass man sich hier im allerobersten Rahmen bewegt, dass es weh tun muss und eine abschreckende Wirkung hat“. Die Sendung wurde am Mittwoch ausgestrahlt.

Es liegt keine Straftat vor

Man gehe davon aus, dass die Wanderer keine Straftaten begangen hätten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil, Frank Grundke, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Vermutlich handele es sich um Ordnungswidrigkeiten. Die Staatsanwaltschaft sei in dem Fall bislang gar nicht eingeschaltet.

„Stand jetzt gibt es keine Hinweise auf eine Straftat“, sagte ein Sprecher der Polizei Konstanz. Die Ermittlungen zu dem Fall könnten sich hinziehen, sagte der Sprecher. Es müssten 14 Personen und weitere Zeugen befragt werden. Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) nannte das Verhalten der Wanderer im Landtag in Stuttgart „unverantwortlich“. Die Staatsanwaltschaft sei in dem Fall bislang nicht eingeschaltet – entgegen anderslautenden Aussagen von Landrat Stefan Bär.

Ermittlungen dauern weiter an

Auch ein Sprecher der Polizei Konstanz sagte, man gehe bislang von Verstößen gegen die Corona-Verordnung und das Infektionsschutzgesetz aus. Jetzt gelte es zu klären, ob die Person oder die Personen, die bei der Wanderung bereits mit dem Coronavirus infiziert gewesen seien, von ihrer Infektion gewusst hätten. Das wäre Voraussetzung für ein Körperverletzungsdelikt. Allerdings gehe die Polizei derzeit nicht davon aus. Die Ermittlungen zu dem Fall könnten sich hinziehen. Es müssten 14 Beteiligte und weitere Zeugen befragt werden, heißt es seitens der Polizei in Konstanz.