Die Betriebsärzte sind neben den Impfzentren und den niedergelassenen Haus- und Fachärzten die dritte wichtige Säule bei den Impfungen gegen das Corona-Virus. Am Montag, 7. Juni, haben die Impfungen in den Betrieben und Unternehmen in Baden-Württemberg begonnen. Der SÜDKURIER hat bei großen Unternehmen in Pfullendorf nachgefragt, wie die betriebsärztlichen Impfungen dort ablaufen. Antworten haben wir von den Kramer-Werken, der Firma Admiral und der Neuen Alno bekommen.
Admiral bietet bundesweit Schutzimpfungen an
„Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bieten wir bundesweit allen Mitarbeitern der Admiral Spielhallengesellschaften Corona-Schutzimpfungen an. Das umfasst die Erst- und Zweitimpfung, die die Beschäftigten an zentralen Standorten unseres Unternehmens in den einzelnen Regionen bekommen können“, schildert Simon Obermeier, Leiter der Presse und Öffentlichkeitsarbeit von Löwen Entertainment, für die Firma Admiral.
Firma kooperiert mit betriebsärztlichen Dienstleiter
Um die Impfungen durchführen zu können, kooperiere das Unternehmen mit einem betriebsärztlichen Dienstleiter. „Bisher nutzten bereits rund 250 Menschen dieses Angebot, das sich als zusätzliches Angebot zu den bestehenden in Impfzentren und Hausarztpraxen versteht“, erläutert Obermeier.
Impfstoff reicht für die Mitarbeiter aus
Die Impfbereitschaft der Mitarbeiter schätzt er als hoch ein. Dennoch dürfte der den Verantwortlichen zugesicherte Impfstoff ausreichen, um die sich derzeit abzeichnende Nachfrage erfüllen zu können, meint der Pressesprecher. „Vor allem Mitarbeiter, die bisher noch keinen Termin in Impfzentren oder Arztpraxen erhalten haben, goutieren die Impfmöglichkeit über das Unternehmen sehr“, schildert Simon Obermeier seine Erfahrung.
Arbeiten im Homeoffice war schon vor der Pandemie möglich
Auf die Frage, ob diejenigen Mitarbeiter, die bereits im Homeoffice arbeiten, auch weiterhin dort bleiben, bis eine bestimmte Impfquote erreicht ist, antwortet der Pressesprecher, dass die Möglichkeit, regelmäßig im Homeoffice zu arbeiten, bereits vor der Pandemie bestand – immer in Abstimmung mit der Bereichsleitung und mit Blick auf die jeweilige Tätigkeit. „Diesen am Standort Pfullendorf eingeschlagenen Weg werden wir völlig unabhängig von einer etwaigen ‚Impfquote‘ fortführen“, meint Obermeier abschließend.
Auch die Firma Kramer Werke bietet ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, betriebsärztliche Impfungen durchführen zu lassen, wie Christine Barmettler-Findeis, Personalleiterin bei Kramer, dem SÜDKURIER auf Anfrage bestätigt. „Allen Beschäftigten, einschließlich der Leiharbeitnehmer, wurde ein Impfangebot gemacht“, schildert sie die aktuelle Situation.
224 Kramer-Mitarbeiter sind innerbetrieblich geimpft
Bislang seien innerbetrieblich bereits 224 Beschäftigte geimpft worden. Darüber hinaus hätten viele Mitarbeiter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich beim Hausarzt oder in einem der Impfzentren impfen zu lassen. Die Impfungen bei Kramer werden durch den Betriebsarzt Dr. Joachim Allmendinger in Zusammenarbeit mit der Krankenschwester, die auch bei Kramer täglich Schnelltests für Beschäftigte und Besucher anbietet, durchgeführt, erläutert Barmettler-Findeis.
Impftermine werden wöchentlich vergeben
„Wir können allen Beschäftigten eine Impfung anbieten. Dies war nur möglich, da das ganze HR-Team und zwei Ersthelferinnen die Impfaktion organisiert und bei der Durchführung unterstützt haben. Die Impftermine werden wöchentlich vergeben, sodass genügend Impfstoff zur Verfügung gestellt werden kann“, schildert sie.
Beschäftigte seien dankbar für das Angebot
Man könne sagen, dass das Angebot, bei Kramer geimpft zu werden, auf eine sehr positive Resonanz bei den Beschäftigten gestoßen sei. „Viele Beschäftigte sind sehr dankbar für das Angebot, insbesondere, da der Zeitplan so gelegt wurde, dass die Beschäftigten vollständig geimpft in den verdienten Betriebsurlaub starten können“, informiert Christine Barmettler-Findeis.
Erstimpfung bei der Neuen Alno ist schon erfolgt
Auf die Frage, ob auch die Pfullendorfer Firma Neue Alno betriebsärztliche Impfungen anbietet, antwortet Betriebsratsvorsitzende Waltraud Klaiber:
„Ja, die Erstimpfung ist bereits erfolgt, die Zweitimpfung ist für Mitte Juli geplant.“ Die betriebsärztliche Impfung sei für alle Mitarbeiter gedacht, die noch nicht anderweitig geimpft worden seien. „80 Prozent der Mitarbeiter sind durchgeimpft“, zieht Waltraud Klaiber positive Bilanz.
Allen Mitarbeitern ein Impf-Angebot gemacht
Bei der Neuen Alno impfe eine Betriebsärztin, informiert die Betriebsratsvorsitzende. Auf die Frage, ob der vorhandene Impfstoff ausreichend sei und wie viele Mitarbeiter damit geimpft werden könnten, schildert Waltraud Klaiber, dass man allen Mitarbeitern des Unternehmens ein Impfangebot machen konnte. Die Impfbereitschaft der Mitarbeiter schätze sie als hoch ein, ergänzt sie.
Homeoffice wird aufrecht erhalten
„Selbstverständlich wird das Homeoffice aufrecht erhalten, solange der Impfschutz noch nicht komplett gegeben ist“, antwortet Waltraud Klaiber auf die Frage danach, ob die Mitarbeiter von zuhause arbeiten können, bis die Impfungen komplett durchgeführt werden konnten.
Die wichtigsten Rahmenbedingungen:
- Die Betriebsärzte müssen durch die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung nicht mehr durch das Land beauftragt und an ein Impfzentrum angegliedert werden. Der Ablauf der betriebsärztlichen Impfungen unterliegt daher nicht mehr der Organisation und dem unmittelbaren Einflussbereich des Landes.
- Zuständig bleibt das Sozialministerium lediglich im Rahmen seiner originären Aufgaben als oberste Landesgesundheitsbehörde und insbesondere in Fragen der öffentlichen Impfempfehlung.
- Der Impfstoff kann – wie bei anderen Schutzimpfungen, zum Beispiel der saisonalen Grippe-Impfung – über die Apotheken bestellt werden. Die Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes bestimmt der Bund.
- Pro Impfung können die Betriebsärzte über die Kassenärztliche Vereinigung 20 Euro je Impfung abrechnen, soweit die Coronavirus-Impfverordnung keine anderweitige Vergütung zulässt oder eine Vergütung ausdrücklich ausschließt.
- Der Bund trägt die Kosten für Impfstoff und Zubehör. Das Unternehmen, beziehungsweise der Betriebsarzt kommen lediglich für die Verbrauchsmaterialien selbst auf.
(Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg)