Sehr überrascht zeigten sich Lehrkräfte und Schüler der Sechslinden-Schule über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung, bei dem sich ein 45-Jähriger wegen Bedrohung einer Schülerin verantworten musste. Amtsrichterin Kristina Selig hatte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Bei der Verhandlung hatte Selig den Beschuldigten gefragt, ob das von der Schulleitung gegen ihn verhängte Hausverbot weiter bestehe, was der Mann verneint hatte.
Rektorin widerspricht Darstellung des Mannes
Vor 1,5 Wochen sei das Verbot aufgehoben worden, gab er vor Gericht zu Protokoll. „Das stimmt nicht. Wir haben das Hausverbot nie zurück genommen“, widerspricht Rektorin Ursula Matt-Pfeifer im SÜDKURIER-Gespräch vehement dieser Aussage. Sie berichtet von mehreren Vorfällen auf dem Schulgelände, bei denen der 45-Jährige immer wieder Kinder angesprochen und diese in Angst versetzt habe. Zudem sei er mit seinem Auto auf Schüler zugefahren, um diese zu erschrecken, bevor er abbremste. Bei diesen Manövern sei glücklicherweise nie ein Kind zu Schaden gekommen.
Diese Vorfälle habe man dem Schulamt und der Polizei gemeldet. Eine Lehrkraft erzählt im SÜDKURIER-Gespräch von einer weiteren Aktion, wonach der Mann abends bei einer Familie geklingelt haben soll, um zu erreichen, dass diese eine Anzeige gegen ihn zurücknimmt. Aber, ebenso wenig wie die Familie hat nach Angaben von Rektorin Matt-Pfeifer die Sechslinden-Schule ihre Anzeige gegen den Mann zurückgenommen: „Wir lassen unsere Kinder nicht tyrannisieren“, bringt ihre Kollegin den Standpunkt der Schule auf den Punkt. Umso erstaunter sei man gewesen, dass bei der Gerichtsverhandlung am vergangenen Mittwoch kein Schulvertreter als Zeuge geladen war, um diese Vorfälle zu schildern.
Richterin erläutert juristisches Vorgehen
Auf Anfrage des SÜDKURIER erklärt dazu Richterin Kristina Selig, dass sich der verhandelte Vorfall außerhalb des Schulgeländes ereignet habe, und deshalb wurde kein Schulvertreter als Zeuge geladen. Dass der Mann auf ihre Frage bezüglich des Hausverbotes augenscheinlich gelogen hat, habe bei der Beurteilung des verhandelten Vorfalls keine Rolle gespielt, ergänzt die Juristin.