Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch und Ex-Vorstandsmitglied Carsten Knaus, der im Oktober 2024 völlig überraschend fristlos gekündigt worden war, geht in die nächste Runde. „Wir haben keinen Vergleich gefunden“, bestätigt Knaus auf Anfrage des SÜDKURIER. Nun folgt die nächste Verhandlung, die am Dienstag, 6. Mai, wieder vor dem Landgericht Hechingen stattfinden wird.
Ein Monat Bedenkzeit
Nach der ersten Verhandlung am 1. April hatte Richter Stefan Skell den Prozessparteien einen Monat Zeit gegeben, um einen außergerichtlichen Vergleich zu finden. Als Grundlage sollte die Restlaufzeit des erst im Mai 2023 um sechs Jahre verlängerten Arbeitsvertrags von Knaus dienen. Die Restlaufzeit betrug 55 Monate. Richter Skell schlug vor, dass die Sparkasse den 58-Jährigen freistellen und ihm rückwirkend ab Oktober 2024 die nächsten 30 Monate fortlaufend sein Gehalt bezahlen solle. Das entspricht etwa einer halben Million Euro.

Mit dieser Lösung wäre Carsten Knaus einverstanden gewesen, wie er im SÜDKURIER-Gespräch versichert. Die Sparkasse sei aber seiner Aussage nach „nicht beweglich“, sprich die Bank hat den Vergleich abgelehnt, weshalb sich Kläger und Beklagte am 6. Mai wieder im Gerichtssaal in Hechingen treffen.
„Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.“Carsten Knaus, Kläger
Immer noch rätselt der geschasste Banker, warum er die fristlose Kündigung erhalten hat, beziehungsweise binnen 48 Stunden einen Auflösungsvertrag unterschreiben sollte: „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.“ Er verweist auf die bankrechtlichen Prüfungen, die der Sparkasse auch während der schwierigen Jahre 2022 und 2023 die vollständige Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben bescheinigten. Immer wieder erklärt Knaus, dass er seinen Vertrag erfüllen und seine Arbeit bei der Sparkasse fortsetzen wollte, worauf auch seine Lebensplanung abgestimmt war.
Bei der ersten Verhandlung vor dem Landgericht Hechingen hatte der Anwalt der Sparkasse als Kündigungsgrund, dass Knaus es unterlassen habe, den Verwaltungsrat über die Probleme zu informieren, die die Sparkasse wegen Riester-Verträgen hat. Bekanntlich hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit einer Klage gegen die Sparkasse in erster Instanz Recht bekommen, wobei die Bank Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt hatte.
Ärger wegen Riesterrente
Ein Kunde hatte sich über Zusatzkosten bei der Auszahlung seiner Riester-Rente beschwert, die in dem Vertrag nicht explizit ausgewiesen waren. Knaus habe den Verwaltungsrat und die zuständige Prüfungsstelle des Sparkassenverbands nicht über diesen Prozess informiert, was die Sparkasse als Pflichtverletzung einstufte und die fristlose Kündigung aussprach. Richter Skell äußerte aber Zweifel an der fristlosen Kündigung, schlug deshalb den Vergleich vor.
Keine Begründung für Entlassung
In einer Pressemitteilung Anfang Oktober 2024 hatte Pfullendorfs Bürgermeister Ralph Gerster als Vorsitzender des Verwaltungsrats über die Personalie informiert, wobei nichts darüber ausgesagt wurde, ob Knaus vor seinem Rausschmiss überhaupt vom Verwaltungsrat angehört wurde. Auf Anfrage des SÜDKURIER gibt es vom Bürgermeister die knappe Antwort: „Wir erteilen hierzu keine Auskunft.“ Und auch zum aktuell laufenden Verfahren, das nun die Verlängerung geht, wollte sich Gerster nicht äußern.