In diesem Jahr gibt es erneut Kiebitz-Nachwuchs aus Sauldorf, wie bereits im Vorjahr. Trotz starker Überschwemmung zum Ende der Brutzeit gehen die Naturschützer aktuell von acht bis zwölf flugfähigen Jungvögel aus. Ein Überflug mit einer Wärmebilddrohne des Naturschutzbundes (Nabu) Laupheim bestätigte den sehr guten Erfolg, wie es in einer Mitteilung der regionalen Nabu-Gruppe heißt. Der Standort in Sauldorf lasse sich durchaus mit dem sehr erfolgreichen Naturschutzprojekt in Neunbrunnen in Mengen vergleichen.

Nicht nur die Kiebitze hätten von den Maßnahmen der Naturschützer zum Schutz der Kiebitze in Sauldorf profitiert, auf den dortigen Flächen ließen sich das ganze Jahr etliche weitere teils stark gefährdete Vogelarten zur Brut, Nahrungssuche und Rast nieder, wie der Nabu Mengen-Scheer-Hohentengen-Ostrach mitteilt. In Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde Sigmaringen sei es gelungen, das Kiebitzschutzprojekt in Sauldorf nahe der Ablach zum Erfolg zu führen. Dabei waren die Bedingungen nicht einfach. Denn die Kiebitze brauchen nasse Äcker und Wiesen. Aufgrund verstärkter landwirtschaftlicher Tätigkeiten im Frühjahr komme es selten zu erfolgreichen Brutversuchen, so der Nabu.
Wie im Frühjahr 2023 sorgte im nassen Frühjahr 2024 ein unwirksames Drainagerohr dafür, dass sich ein Kleingewässer auf einem nassen Acker an der Ablach entwickeln konnte. „Die Kombination von Flachwasser und Offenboden machte die Fläche innerhalb kürzester Zeit zu einem Magneten für durchziehende Kiebitze und weitere, zum Teil gefährdete, Vogelarten,“ so Jörg Joosty vom Nabu. In der Folge siedelten sich sieben Brutpaare des Kiebitzes auf circa vier Hektar an. Insbesondere die späteren Jungvögel seien zur Nahrungsaufnahme auf die Kombination von flachen Wasserstellen und Offenboden angewiesen. Nach Kontaktaufnahme durch die untere Naturschutzbehörde willigte der Landwirt, dem die Fläche an der Ablach gehört, wie bereits 2023 ein, für dieses Jahr die Bewirtschaftung ruhen zu lassen. Der Ertragsausfall werde über Fördergelder aus Naturschutzmitteln (Landschaftspflegerichtlinie) ausgeglichen, so der Nabu. In kurzer Zeit mussten Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Gelege vor Beutegreifern und vor Störungen durch Menschen zu schützen. Die untere Naturschutzbehörde beschaffte deshalb kurzfristig Weidezaunnetze und ein Weidezaungerät. Der Aufbau der Schutzzäune konnte dieses Jahr erst während der Brutzeit erfolgen. Acht Helfer des Nabu bauten diese auf, ohne dass die Vögel ihre Nester verlassen mussten.
Auf Initiative des Nabu fand sich eine Gruppe von ehrenamtlichen Kiebitzschützern ein, die mehrmals wöchentlich Weidezaun und Brutfortschritt kontrollierten. Erfreulich sei auch die Beteiligung von einer Sauldorferin und einem Sauldorfer gewesen. Von einem Bruterfolg, der die Population tatsächlich anwachsen lässt, könne man erst sprechen, wenn mindestens eins der vier Küken aus dem Gelege flügge wird. Es gilt daher: Je mehr Bruten mit geschlüpften Küken, desto besser die Zukunftsaussichten für den Kiebitz.
Der jährliche Durchzug und der große Erfolg der diesjährigen Brut in Sauldorf zeige, dass sich auf der Gemarkung sehr gute Bedingungen für eine Ansiedelung und Förderung des Kiebitzes finden würden. Nässegeprägte Ackerflächen eignen sich hierbei besonders gut. In den besonders geeigneten Gebieten um Sauldorf und Mengen werden daher vom Nabu dringend Flächen gesucht, auf denen der Kiebitz dauerhaft ungestört brüten darf. „Interessierte Landwirte und Flächeneigentümer können sich bei der unteren Naturschutzbehörde über die Fördermöglichkeiten für den Kiebitz-Schutz informieren,“ so Jörg Joosty vom Nabu.
Gerade auf nassen und damit weniger ertragreichen Ackerflächen könnten Fördergelder aus der Landschaftspflegerichtline zum verlässlichen jährlichen Einkommen von Bauern beitragen. Für den Kiebitz seien nur ein bis zwei jährliche Arbeitsgänge nötig: Der Acker sollte spätestens vor dem Eintreffen der Zugvögel umgebrochen werden – danach ruhen alle Tätigkeiten, um die Kiebitze nicht zu stören. Die Förderung beruht auf festen Hektarsätzen mit mindestens 810 Euro je Hektar; je nach Aufwand könne der Betrag um bis zu 360 Euro aufgestockt werden. Für die Dauer der Maßnahmen werden Nassstellen auf dem Acker geschaffen oder aktiv gefördert. Ein weiteres Kiebitzförderprojekt des Landes ist in Planung.