Eine leichte Senkung der Abwassergebühren ab dem kommenden Jahr hat der Gemeinderat in seiner letzten öffentlichen Sitzung einstimmig beschlossen. Danach sinken die Gebühren für das Schmutzwasser von bislang 3,47 Euro pro Kubikmeter auf künftig 3,26 Euro. Auch die Gebühren für das Niederschlagswasser hat das Gremium für das kommende Jahr von aktuell 0,88 Euro pro Quadratmeter befestigter Fläche auf künftig 0,67 Euro pro Quadratmeter gesenkt.
Grundlage für die beschlossene Senkung der Gebühren im Schmutzwasserbereich war ein Gewinn, eine sogenannte Kostenüberdeckung, aus dem Jahr 2015 in Höhe von knapp 64 800 Euro gewesen, der nach dem Kommunalabgabengesetz innerhalb von fünf Jahren wieder an die Gebührenzahler zurückzugeben ist, im Fachjargon wird das als „auszugleichen“ benannt. Hier schlug die Gemeindeverwaltung den Gemeinderäten vor, den Gewinn in die Kalkulation für die Jahre 2019/2020 einzubringen und damit vollständig auszugleichen.
Drei Euro wären möglich gewesen
Zudem hatte sich auch 2016 ein Gewinn von knapp 99 500 Euro ergeben, der nach dem Vorschlag der Verwaltung allerdings erst in späteren Jahren ausgeglichen – also den Gebührenzahlern zurückgegeben – werden soll. Wäre der Ausgleich sofort erfolgt, so hätte die Schmutzwassergebühr ab dem kommenden Jahr statt auf 3,26 Euro auf glatte 3 Euro gesenkt werden können. „Wir wollen es nicht komplett ausreizen, um einen gewissen Spielraum zu halten“, argumentierte Bürgermeister Maik Lehn in dem Zusammenhang.
Defizit in Höhe von 146 743 Euro
Dagegen waren im Bereich des Niederschlagswassers in den Jahren 2015 und 2016 Kostenunterdeckungen, so genannte "Defizite", in Höhe von 146 743 Euro angefallen, die – auf Vorschlag des Bürgermeisters – in vollem Umfang in die Kalkulation eingestellt und dadurch restlos ausgeglichen werden sollten. Ohne jede Wortmeldung stimmte das Gremium sämtlichen Vorschlägen der Verwaltung zu und billigte damit auch die 43-seitige Kalkulation, die im Auftrag der Gemeindeverwaltung von der Firma „Allevo – Kommunalberatung“ erstellt worden war.
Zinssatz wird nicht angepasst
Mit dem einstimmig gefassten Beschluss segnete das Stettener Gremium dann auch sämtliche Ermessensentscheidungen ab, die es in Sachen Gebührenkalkulation ausdrücklich zu treffen hat. Dabei sah der Gemeinderat auch in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen keinen Bedarf gegeben, den kalkulatorischen Zinssatz nach unten anzupassen.
Begriffserklärung
- Kostendeckung: Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip. Das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von 100 Prozent anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so hat die Gemeinde gemäß des Kommunalabgabengesetztes die Pflicht, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenunterdeckungen, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, diese innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, hierzu ist sie aber nicht verpflichtet.
- Ermessensentscheidungen: Neben zahlreichen weiteren Annahmen, gehört die Schätzung der anfallenden Betriebskosten, der anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassermengen sowie die Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes zu den wichtigsten Ermessenentscheidungen des Gemeinderats. Den kalkulatorischen Zinssatz hat das Gremium, wie bereits vor zwei Jahren, wieder auf fünf Prozent festgelegt, wofür der Gebührenzahler im zweijährigen Kalkulationszeitraum alleine 498 000 Euro aufbringen muss.