Gerd Feuerstein

Eine leichte Senkung der Abwassergebühren ab dem kommenden Jahr hat der Gemeinderat in seiner letzten öffentlichen Sitzung einstimmig beschlossen. Danach sinken die Gebühren für das Schmutzwasser von bislang 3,47 Euro pro Kubikmeter auf künftig 3,26 Euro. Auch die Gebühren für das Niederschlagswasser hat das Gremium für das kommende Jahr von aktuell 0,88 Euro pro Quadratmeter befestigter Fläche auf künftig 0,67 Euro pro Quadratmeter gesenkt.

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Grundlage für die beschlossene Senkung der Gebühren im Schmutzwasserbereich war ein Gewinn, eine sogenannte Kostenüberdeckung, aus dem Jahr 2015 in Höhe von knapp 64 800 Euro gewesen, der nach dem Kommunalabgabengesetz innerhalb von fünf Jahren wieder an die Gebührenzahler zurückzugeben ist, im Fachjargon wird das als „auszugleichen“ benannt. Hier schlug die Gemeindeverwaltung den Gemeinderäten vor, den Gewinn in die Kalkulation für die Jahre 2019/2020 einzubringen und damit vollständig auszugleichen.

Drei Euro wären möglich gewesen

Zudem hatte sich auch 2016 ein Gewinn von knapp 99 500 Euro ergeben, der nach dem Vorschlag der Verwaltung allerdings erst in späteren Jahren ausgeglichen – also den Gebührenzahlern zurückgegeben – werden soll. Wäre der Ausgleich sofort erfolgt, so hätte die Schmutzwassergebühr ab dem kommenden Jahr statt auf 3,26 Euro auf glatte 3 Euro gesenkt werden können. „Wir wollen es nicht komplett ausreizen, um einen gewissen Spielraum zu halten“, argumentierte Bürgermeister Maik Lehn in dem Zusammenhang.

Defizit in Höhe von 146 743 Euro

Dagegen waren im Bereich des Niederschlagswassers in den Jahren 2015 und 2016 Kostenunterdeckungen, so genannte "Defizite", in Höhe von 146 743 Euro angefallen, die – auf Vorschlag des Bürgermeisters – in vollem Umfang in die Kalkulation eingestellt und dadurch restlos ausgeglichen werden sollten. Ohne jede Wortmeldung stimmte das Gremium sämtlichen Vorschlägen der Verwaltung zu und billigte damit auch die 43-seitige Kalkulation, die im Auftrag der Gemeindeverwaltung von der Firma „Allevo – Kommunalberatung“ erstellt worden war.

Zinssatz wird nicht angepasst

Mit dem einstimmig gefassten Beschluss segnete das Stettener Gremium dann auch sämtliche Ermessensentscheidungen ab, die es in Sachen Gebührenkalkulation ausdrücklich zu treffen hat. Dabei sah der Gemeinderat auch in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen keinen Bedarf gegeben, den kalkulatorischen Zinssatz nach unten anzupassen.