Gerd Feuerstein

Während der Gebührenzahler bei Defiziten sofort wieder zur Kasse gebeten wird, soll der 2016 angefallene Gewinn erst später wieder in dessen Tasche zurückfließen. Begründung: Erhalt eines Spielraums.

Das könnte Sie auch interessieren

Dabei sei erinnert, dass man die Preise Anfang 2017 nach oben (von 3,16 Euro auf 3,47 Euro) anpasste, und sich wohl damit schon ein schönes Polster verschaffte. Denn wenn die genannten Überschüsse bereits zu den 2015/16 gültigen Preisen anfielen, ist bei höheren Preisen in den beiden Folgejahren kaum mit größeren Verlusten zu rechnen. Wen wundert es da, dass der Haushalt 2018 im Bereich der Abwasserbeseitigung einen Kostendeckungsgrad von 154,61 Prozent ausweist, was – zumindest kalkulatorisch – nichts anderes bedeutet, als dass der Gebührenzahler gute 50 Prozent mehr berappen muss, als tatsächlich erforderlich. Sorgen, dass er am Ende zu viel zahlt, braucht sich der Bürger deshalb zwar keine machen. Denn wie nebenan beschrieben, sind Gewinne in den Folgejahren wieder zurückzuerstatten. Ob Überdeckungen von mehr als 50 Prozent allerdings Sinn der Sache, oder im Sinne des Gesetztes sind, darf zumindest angezweifelt werden.