In seiner letzten Sitzung im alten Jahr hat der Gemeinderat beschlossen, ein Bebauungsplanverfahren für das Gebiet „Bei der Schelmengrube“ einzuleiten. Der dafür erforderliche Aufstellungsbeschluss wurde einstimmig gefasst.
Bereits im Vorfeld der Sitzung hatte der SÜDKURIER über das Vorhaben berichtet, wonach die Gemeinde beabsichtigt, ein neues Wohngebiet „Bei der Schelmengrube“ am nördlichen Ortsrand von Stetten – im direkten Anschluss an das vorhandene Siedlungsgebiet – auszuweisen.
Vereinfachte Vorschriften durch Paragraf 13b Baugesetzbuch
Dabei wollte die Gemeinde – wie viele andere Kommunen auch – noch von Paragraf 13b des Baugesetzbuches profitieren, der zum Ende des Jahres abgelaufen ist. Dieser ermöglichte den Städten und Gemeinden bei der Ausweisung von neuen Wohnbauflächen ein beschleunigtes Planungsverfahren mit vereinfachten Vorschriften.
Bebauungsplan muss bis Ende 2021 stehen
Sofern der erforderliche Aufstellungsbeschluss bis zum 31. Dezember 2019 gefasst wurde, muss der Bebauungsplan erst bis zum 31. Dezember 2021 da sein. Bürgermeister Maik Lehn betonte bei der Sitzung: „Wir haben also alle Zeit der Welt, die planerischen Dinge gemeinsam mit dem Fachplaner zu regeln.“ Man werde gemeinsam prüfen, ob man in dem Gebiet Doppel-, Reihen-, Mehrfamilien- oder aber Einfamilienhäuser zulassen wolle.
Grundstücke noch in privater Hand
Wie Lehn anhand eines Planes erklärte, umfasst das Plangebiet drei Grundstücke, die sich derzeit noch in privater Hand befinden, wobei mit den Eigentümern jedoch „bereits eine Einigung erzielt“ sei.
Öffentlichkeit soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens beteiligt werden
Fest stehe schon heute, dass entlang der Landesstraße L 218 zur Geräuschdämmung „ein Erdwall oder Ähnliches“ aufgeschüttet werden soll, durch den auch eine Röhre für Fußgänger und Radfahrer verlegt werden soll. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden sei im Rahmen des offiziellen Bebauungsplanverfahrens sichergestellt, erklärte Lehn.
Vierter Abschnitt des Baugebietes „Im unteren Brühl“ hat Priorität
„Wir sind der Überzeugung, dass dieses Baugebiet eines Tages kommen kann und auch kommen sollte“, sagte der Bürgermeister. Der Bedarf an Wohngrundstücken sei ungebrochen hoch. Allerdings betonte er, dass die tatsächliche Umsetzung des geplanten Gebietes frühestens komme, wenn der vierte Abschnitt des Baugebietes „Im unteren Brühl“ mit dem endgültigen Lückenschluss der Freiherr-Joachim-Straße hergestellt und die Flächen entsprechend verkauft seien.

„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ als Maßgabe
„Es gilt für uns weiterhin die Maßgabe: Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, begründete Lehn und zeigte sich guter Hoffnung, dass die Erschließung des vierten Bauabschnittes „Im unteren Brühl“ in absehbarer Zeit erfolgen könne: „Wir sind da in guten Gesprächen“ sagte er.
Gremium stimmt Aufstellungsbeschluss einstimmig zu
Nicht zuletzt deshalb gehe er nicht davon aus, dass im neuen Gebiet „Bei der Schelmengrube“ in den nächsten zwei, drei Jahren bereits gebaut werde. Wichtig sei aber, die Sache jetzt aufs Gleis zu setzen. Das Gremium sah das ebenso und stimmte einhellig zu.