In seiner öffentlichen Sitzung am Montag hat sich der Gemeinderat ausgiebig mit dem künftigen Bebauungsplan „Bei der Schelmengrube“ auseinander gesetzt. Unter anderem galt es den Aufstellungsbeschluss für das Gebiet neu zu fassen und den Vorentwurf des Planes samt Begründung und den örtlichen Bauvorschriften zu billigen. Auf Wunsch des Gremiums sollen in dem Gebiet mehr Flächen für Mehrfamilienhäuser ausgewiesen werden.

Über diese Straße in der Schelmengrube soll das dahinter liegende Neubaugebiet erschlossen werden.
Über diese Straße in der Schelmengrube soll das dahinter liegende Neubaugebiet erschlossen werden. | Bild: Gerd Feuerstein

Aufstellungsbeschluss bereits 2019

Bereits im Dezember 2019 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Bei der Schelmengrube“ gefasst, und damit – wie viele andere Kommunen auch – die Möglichkeiten des zeitlich befristeten Paragraphen 13b des Baugesetzbuches genutzt. Die Regelung ließ in einem befristeten Zeitraum zu, einen Bebauungsplan bei dem Außenbereichsflächen, deren bebaute Flächen kleiner als 10 000 m² sind, und die direkt an bebaute Ortsteile anschließen, im beschleunigten Verfahren und ohne Umweltprüfung aufzustellen und zur Umsetzung zu bringen. Nach damaliger Rechtslage hätte das Bebauungsplanverfahren bis Ende 2021 abgeschlossen sein müssen. Allerdings wurde die Anwendung dieses Paragraphen vom Gesetzgeber inzwischen um drei Jahre verlängert. Um die längere Frist nutzen zu können, war der Bebauungsplan „rein formal erneut aufzustellen“, wie Bürgermeister Maik Lehn erläuterte. Er erinnerte, dass sich das Gremium im Sommer mit den Themen „Schallschutz“ und „Geschosswohnungsbau“ befasst hatte.

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Lärm erfordert besondere Maßnahmen

Franziska Meyer vom Planungsbüro Künster aus Reutlingen stellte sodann die Details und Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans vor, die sich insbesondere aus den notwendigen Schallschutzmaßnahmen ergeben. So müsse die Lärmschutzwand entlang der L 218 mindestens fünf Meter hoch und 220 Meter lang sein, um „im Plangebiet für angemessenen Schallschutz zu sorgen“. Trotz dieser Lärmschutzwand müssten künftige Bauherren teils weitere Lärmschutzmaßnahmen an ihren Gebäuden ergreifen: „Das ist abhängig vom Lärmpegelbereich in dem ihr Grundstück liegt“, erklärte Meyer. Als Beispiel müssten die Grundstücke neun bis 15 – „je nachdem wo die Gebäude innerhalb des Grundstücks platziert werden“ – besondere Lüftungseinrichtungen schaffen, weil im Bereich der Baugrenzen die vorgegebenen Werte nachts so weit überschritten würden, „dass ein ungestörter Schlaf bei geöffnetem Fenster nicht mehr möglich wäre“, erklärte Meyer. Die genaue Ausgestaltung der vorzunehmenden Maßnahmen erfolge dabei jeweils im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, wobei das 70 Seiten umfassende Lärmgutachten als Grundlage diene. Grundsätzlich werde vorgegeben, dass die jeweiligen Gebäude – wo möglich – nach Süden auszurichten seien, erläuterte Meyer bevor sie sehr detailliert auf den umfangreichen schriftlichen Teil des Bebauungsplanes einging.

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In der Debatte hinterfragte Christian Löffler (CDU), warum die Lärmschutzwand nun fünf Meter hoch werde, obwohl man bisher von vier Metern ausgegangen sei. Dazu erklärte Bürgermeister Maik Lehn, dass es sich dabei „um eine erste Einschätzung gehandelt“ habe, die mittlerweile konkretisierten Messungen allerdings eine höhere Wand notwendig machten: „Die vorhandenen Rahmenbedingungen sind einfach ungünstig“, erklärte dazu Clemens Künster. Der Inhaber des gleichnamigen Ingenieurbüros machte klar, dass die Wand umso höher sein müsse, je weiter sie von der Straße entfernt sei. Die zusätzlichen Kosten, die aufgrund des vorgegebenen Lärmschutzes auf die Bauherren zukämen bezeichnete er als „marginal“.

Zusammenlegung von zwei Grundstücken

Die ebenfalls von Christian Löffler im Namen seiner Fraktion ins Gespräch gebrachte Anregung, auf den drei westlich gelegenen Grundstücken Nummer fünf bis sieben statt Einfamilienhäusern auch Mehrfamilienhäuser zuzulassen, wurde sowohl von der Verwaltung als auch von der Fraktion der Freien Wähler unterstützt. Dazu schlug Bürgermeister Lehn vor, aus den drei Grundstücken, zwei zu machen, so dass eine entsprechende Bebauung möglich wäre, was letztlich die einhellige Zustimmung des Gremiums fand.