Mit den zwingend notwendigen Lärmschutzmaßnahmen entlang des künftigen Baugebietes „Bei der Schelmengrube“ hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung befasst. Nach intensiver Diskussion entschied das Gremium, dem Lärmschutz des künftigen Wohngebietes durch den Bau einer rund 200 Meter langen Lärmschutzwand Rechnung zu tragen.

Aufstellungsbeschluss Ende 2019

Zur Erinnerung: In Folge des anhaltenden Baubooms hat der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 einen Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung eines Neubaugebietes „Bei der Schelmengrube“ gefasst. Wie viele andere Kommunen hat Stetten dabei die Möglichkeit des Paragraphen 13b des Baugesetzbuches genutzt. Dieser lässt in einem befristeten Zeitraum zu, einen Bebauungsplan bei dem Außenbereichsflächen, deren bebaute Flächen kleiner als 10 000 m² sind, und die direkt an bebaute Ortsteile anschließen, im beschleunigten Verfahren und ohne Umweltprüfung aufzustellen und zur Umsetzung zu bringen.

Das könnte Sie auch interessieren

Vorgegebene Werte werden überschritten

Nachdem die künftigen Wohnbaugrundstücke am nördlichen Ortsrand von Stetten entlang der Landesstraße L 218 liegen, waren im Rahmen des Verfahrens Schallimmissionen durch den Straßenverkehr zu ermitteln, womit ein Ingenieurbüro für Umweltakustik aus Stuttgart beauftragt wurde. Deren Messungen hatten ergeben, dass die vorgegebenen Werte überschritten werden, so dass entsprechende Maßnahmen zu treffen sind, wofür entweder ein Lärmschutzwall oder eine -wand in Frage kommen. „Fakt ist, dass die Schutzmaßnahmen am besten greifen, je näher sie an der Lärmquelle, also an der Landesstraße liegen“, betonte Bürgermeister Maik Lehn. Allerdings habe das Regierungspräsidium Tübingen gegenüber dem beauftragten Ingenieurbüro Kovacic zum Ausdruck gebracht, dass ein Mindestabstand vom Fahrbandrand der L 218 von 7,50 Meter einzuhalten sei, was bei vielen im Gremium Kopfschütteln auslöste. Nachdem neben der Fahrbahn auch noch ein Rad- und Feldweg verläuft, in dessen Mitte die 7,50 Meter-Grenze liege, schlage die Verwaltung vor, die Schutzmaßnahme einen Meter neben dem Weg anzulegen.

Entlang dieses Wirtschaftsweges soll nach dem Willen des Gemeinderates eine rund 200 Meter lange Lärmschutzwand gebaut werden, um das ...
Entlang dieses Wirtschaftsweges soll nach dem Willen des Gemeinderates eine rund 200 Meter lange Lärmschutzwand gebaut werden, um das künftige Wohngebiet von dem Emissionen der L 218 zu schützen. | Bild: Gerd Feuerstein

Ingenieur Jürgen Schwochow, Mitinhaber des Büro Kovacic, stellte die möglichen Varianten Wall oder Schutzwand vor. Nach intensiver Debatte bestand Einigkeit, eine Lärmschutzwand zu erstellen und im Bereich dahinter eine maximal zweigeschossige Bauweise zuzulassen. Vorteil: Er wird deutlich weniger Fläche benötigt, so dass mehr Bauland veräußert werden kann. Dazu sind die langfristigen Unterhaltungskosten niedriger. Nachteil: Deutlich höhere Kosten, von bis zu 2100 Euro pro Meter, die letztlich auf die Bauplatzpreise umgelegt werden: „Das treibt die Bauplatzpreise natürlich ordentlich in die Höhe“, hielt Gemeinderat Daniel Sauter (FW) fest, der überschlägig vorrechnete, dass „alleine die Wand mit rund 30 bis 40 Euro pro Quadratmeter“ zu Buche schlage. Dies hänge letztlich auch von der Art der Ausführung ab, über die man zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden werde, hielt das Gemeindeoberhaupt fest.

Ingenieur Jürgen Schwochow (rechts), der die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium führte, stellte die verschiedenen Varianten vor ...
Ingenieur Jürgen Schwochow (rechts), der die Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium führte, stellte die verschiedenen Varianten vor und stand dem Gremium Rede und Antwort. Mit im Bild (von links): Hauptamtsleiter Peter Greveler, Bürgermeister Maik Lehn und Kämmerer Ermilio Verrengia. | Bild: Gerd Feuerstein

Lehn machte deutlich, dass sich sämtliche Flächen bereits im Besitz der Gemeinde befänden. Im weiteren Verfahren solle zudem geprüft werden, ob im nordöstlichen Teil des künftigen Baugebietes auch Grundstücke für den Geschosswohnungsbau ausgewiesen werden sollen: „Mit den heutigen Beschlüssen können wir weiter planen und werden dann wieder in öffentlicher Sitzung beraten“, so Lehn.