Bad Dürrheim – Der Bund und das Land Baden-Württemberg haben wegen eines richterlichen Urteils die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer geändert. Dadurch wird es für die Haus- und Grundstücksbesitzer zum 1. Januar 2025 finanzielle Veränderungen geben. Die Grundsteuer wird dann aus dem Bodenrichtwert und dem Hebesatz der Gemeinde ermittelt.

Es kommt künftig nicht mehr darauf an, wie hoch der Wert des Gebäudes ist, das auf dem Grundstück steht. Dadurch wird es in Bad Dürrheim besonders spürbar, weil die Bodenwerte in der Kernstadt zum Teil höher sind als in den sechs Ortsteilen. Die Grundsteuer für große Grundstücke wird in der Kernstadt deutlich steigen. Über die Hintergründe und Ziele der Grundsteuerreform sowie die Auswirkungen auf die Steuerberechnung hatte die Stadt Bad Dürrheim zu einer Informationsveranstaltung in den Siedersaal im Haus des Bürgers eingeladen.

Bürgermeister Jonathan Berggötz und der Leiter des Fachbereiches Finanzen, Stefan Milles, erläuterten den rund 50 Bürgern, was mit der Grundsteuerreform auf sie zukommen wird. Milles betonte, dass die Stadt Bad Dürrheim nur informativ und nicht steuerlich agieren könne. „Für Einsprüche gegen den Grundsteuerbescheid, den die Stadt im Januar verschickt, ist das Finanzamt zuständig, zu Steuerfragen die entsprechenden Steuerberater“, erklärt Milles. Das liege daran, dass das Finanzamt den Grundsteuerwert und den Grundsteuer-Messbetrag festlege und die Stadtverwaltung lediglich den Hebesatz.

„Der Gemeinderat hat am 28. November nach zwei Vorberatungen für die Grundsteuer B – also bebaute oder bebaubare Grundstücke – den Hebesatz 565 von Hundert festgesetzt“, informiert Milles. Für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) liege der Hebesatz bei 480 von Hundert (v.H). „Berechnungsgrundlage für die Erhöhung des Hebesatzes ist die Aufkommensneutralität, bei der die Stadt laut Landesgesetz nach der Reform nicht schlechter gestellt sein darf“, so Milles. Die Sollstellung der Grundsteuer B lag 2024 bei 3.050.000 Euro und liegt 2025 mit einem eingerechneten Puffer bei 3.100.000 Euro.

Dass dies für Einfamilienhausbesitzer in der Kernstadt eine deutliche Mehrbelastung und in den Teilorten eine Minderbelastung bedeutet, rechnet der Bürgermeister vor: „Lag der Grundsteuermessbetrag in der Kernstadt 2024 beispielsweise bei 79 Euro, steigt dieser 2025 auf 163 Euro. Zusammen mit dem neuen Hebesatz ergibt dies eine Mehrbelastung von 526 Euro.“ In einem Ortsteil sei an einem Beispiel der Grundsteuermessbetrag von 130 Euro auf 45 Euro gesenkt worden und ergäbe mit dem neuen Hebesatz eine Minderbelastung von 396 Euro. „Beim Wohnungseigentum sinkt die Grundsteuer, weil sich der Bodenrichtwert auf mehrere Eigentümer verteilt“, so Berggötz. Ein Rechenbeispiel aus der Kernstadt zeigt eine Minderbelastung von 253 Euro auf.

Ein Bürger fragte nach, wie der Bodenrichtwert ermittelt wird, der sich durchaus unterschiedlich darstellt. „Das Finanzamt ermittelt mit einem Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte, bei denen man sich anschaut, welche Kaufpreise in der Vergangenheit erzielt wurden. Dazu kommen weitere Faktoren wie Infrastrukturanbindungen und Gestaltungsfähigkeiten hinzu“, antwortet Milles.

Anton Schäfer aus Bad Dürrheim fragte sich, wer das angesichts der sonstigen Kostensteigerungen alles noch bezahlen kann, und fand es schade, dass kein Mittelmaß gefunden wurde. „Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass durch die Grundsteuerreform die Thematik kommt, die wir in der Stadt nicht ändern können“, so Berggötz. Eine Hebesatz-Differenzierung zwischen Kernstadt und den Ortsteilen sei laut Landesgesetz nicht möglich.

Eine Bürgerin wollte wissen, warum der Hebesatz in Bad Dürrheim überhaupt so hoch ist. Dazu der Bürgermeister: „Die erste Erhöhung des Hebesatzes auf 500 v.H. wurde damals vorgenommen, als wir das Minara sanieren wollten und dafür wurde auch die Grundsteuer zur Mitfinanzierung erhöht. Dazu haben wir in Bad Dürrheim in Gänze für alle ein sehr breites und gutes Angebot.“ Dafür, dass man sich das als Kommune alles leisten könne, seien deshalb auch die Hebesätze etwas höher als in anderen Kommunen.

Warum Villingen-Schwenningen sowie Donaueschingen, die auch viel für die Bürger tun würden, die Hebesätze senken würden und es für Bad Dürrheim eine Erhöhung gäbe, wollte ein Bürger wissen. Dies obwohl das Minara saniert sei. „Beim Minara gibt es im laufenden Betrieb ein hohes Defizit“, argumentiert Berggötz. Dass Städte einen niedrigeren Hebesatz ansetzen würden, erschließe sich dadurch, dass die durchschnittlichen Bodenrichtwerte höher seien. „Heidelberg hat einen Hebesatz von 190 aber einen durchschnittlichen Bodenrichtwert von rund 450 Euro“, sagt Berggötz. Bei deutlich niedrigeren Bodenrichtwerten hätte Triberg einen Hebesatz um 800. „Wenn man einen höheren durchschnittlichen Bodenrichtwert hat, kann man mit einem niedrigen Hebesatz die Aufkommensneutralität erreichen“, erklärt der Bürgermeister. Hebesätze in den einzelnen Städten könne man nicht eins zu eins vergleichen.

Die Präsentation der Veranstaltung ist auf der Homepage abrufbar: www.bad-duerrheim.info