Die geplanten Windparks Länge und Blumberg bleiben im Gespräch. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Genehmigungen im Dezember für rechtswidrig erklärt hat, meldet sich nun der Verein „Arten- und Landschaftsschutz Länge“. In einem Schreiben an das Regierungspräsidium Freiburg fordern die Vorsitzende Angelika Sitte und die zweite Vorsitzende Lucia Bausch vom Regierungspräsidium Freiburg im Namen der Widersprecher ihre Widerspruchsgebühren von 100 Euro zurück.
Die Widersprüche hatten die Bürgerinnen und Bürger im Januar 2017 gegen die BImSch-Genehmigung des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis eingelegt. Im Januar und Februar 2019 erließ das Regierungspräsidium die abschlägigen Bescheide und forderte zunächst pro Person 100 Euro Gebühr. Nach heftigem Protest und Medienberichten, manche Familien waren mit bis zu 700 Euro betroffen, entschied die Behörde dann auf 100 Euro pro Familie.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte im Dezember fest, dass die Genehmigungen rechtswidrig waren. Die Öffentlichkeit, so die Richter, sei nicht ausreichend miteinbezogen worden, das Landratsamt und nicht das Regierungspräsidium Freiburg hätte auch über die Rodungsgenehmigung entscheiden müssen, und zwar in einem gesamten Verfahren. Dann wäre von vornherein eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig gewesen.
Vom Regierungspräsidium Freiburg war bisher noch keine Stellungnahme zu erhalten.