Aus sieben mach vier: Das gilt für den geplanten Windpark, der zwischen Waldhausen und Döggingen entstehen soll. Denn nachdem nun die Windgutachten vorliegen und ausgewertet sind, scheint es so, als ob die Windhöffigkeit doch nicht so hoch ist, wie es sich das Konsotrtium DGE Wind, dass das Projekt realisieren möchte, ausgerechnet hatte.
Doch der Windpark soll trotzdem realisiert werden: Indem der Anlagentyp verändert wird, erhofft sich das Konsortium, trotzdem noch eine Wirtschaftlichkeit zu erreichen. Die Nabenhöhe soll zwar geringer werden, dafür soll der Rotordurchmesser erhöht werden. Damit könnte mehr Wind geerntet werden.
Gegner sehen ihre Zweifel bestätigt
Eine Nachricht, durch die sich die Windkraftgegner in ihren Aussagen und Vermutungen bestätigt sehen: „Wir, vom Bürgerbegehren ‚Keine Verpachtung von Gemeindeflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen‘, hatten von Anfang an massive Zweifel daran, dass die sogenannte ‚Mindest-Windhöffigkeit‘ ab der überhaupt erst ein wirtschaftliches Betreiben dieser Anlagen möglich ist, bei uns vorhanden ist“, teilt Hans-Peter Lützow im Namen der Bräunlinger Windkraftgegner mit.
Er und seine Mitstreiter sehen sich nun durch die Betreiber selbst bestätigt. „Der gemessene Wert ist mehr als ernüchternd, schlechterdings als katastrophal zu bezeichnen“, sagt Lützow. Laut Konsortium werde von den Windgutachtern im Schnitt eine Windgeschwindigkeit von 5,2 bis 5,3 Meter pro Sekunde in Höhe der Nabe erwartet. Doch im Vorfeld sei mindestens mit 5,5 Meter pro Sekunde gerechnet worden.
Gegner sehen Anlagentyp kritisch
„Nichtsdestotrotz wollen sich die Betreiber aber nicht eines ‚Besseren besinnen‘ und die Pläne aufgeben“, sagt Lützow. Anstatt aufgrund der schlechten Windwerte auf das Vorhaben zu verzichten und das Projekt ad acta zu legen, werde nun einfach die Anzahl der Anlagen und der Anlagentyp geändert. Doch auch darin sehen die Windkraftgegner keine positiven Nachrichten: „Zum einen werden durch diese noch größeren Rotorenblätter zum Beispiel die Verschattung, die Vogelschlaggefahr sowie der Infraschall massiv erhöht und nicht zuletzt auch das Landschaftsbild noch mehr verunstaltet. Zum anderen wird aber auch mit diesen größeren Rotorenblättern ein wirtschaftliches Betreiben der Anlagen nicht möglich sein“, sind sich Lützow und seine Mitstreiter sicher.
Die Landesregierung nennt im neuen Windatlas als unterste Schwelle, ab der ein Standort für eine Windenergienutzung als ausreichend windhöffig angesehen werden kann, eine Windleistungsdichte von 215 W/qm (Watt pro Quadratmeter Rotorfläche, gemessen in 160 Meter über Grund). Zwar hatte sich das Konsortium noch nicht auf einen Anlagentyp festgelegt und steckt noch in der Auswahlphase, doch die Bräurlinger Windkraftgegner vermuten, dass es auf den Anlagentyp Enercon E 147 mit einer Nabenhöhe von 157 Metern hinauslaufen könnte.
Dann wäre hierzu bei einer Luftdichte von 1,113 Kilogramm pro Kubikmeter in 900 Meter über dem Meer, bei entsprechend korrigierter Winddichte, eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 7,1 Metern pro Sekunde erforderlich. Bei der gemessenen Windgeschwindigkeit von rund 5,2 Metern pro Sekunde ergäbe das eine korrigierte Winddichte von 116 W/qm. „Das ist somit nahezu nur die Hälfte des im Windatlas für die EEG Förderung notwendigen Wertes und liegt unter der Wirtschaftlichkeitsschwelle“, sagt Lützow. Auch bei der ursprünglich angesetzten Windgeschwindigkeit von 5,5 Metern pro Sekunde käme man auf nur 132 W/qm!
„Die neuen Anlagen sehen wir daher als untauglichen Versuch an, zu retten, was im Grunde nicht mehr zu retten ist, und zwar auf Kosten von uns allen“, erklärt Lützow. Dem Konsortium scheine dies aber wohl egal zu sein, weil sie – über den subventionierten Einspeisepreis – zudem für jede Kilowattstunde erzeugten Strom entschädigt würden, auch wenn dieser gar nicht in das Stromnetz eingespeist werden könne, weil genügend Strom vorhanden sei.
Fürstliches und städtisches Gebiet
Wie die vier Windkraftanlagen genau auf dem Gebiet stehen, das die Stadt Bräunlingen an das Konsortium verpachtet, ist natürlich von großer Interesse für die Windkraftgegner. Aufgrund der neuesten Entwurfsplanung sei allerdings anzunehmen, dass auf dem fürstlichen Gebiet überhaupt keine Windkraftanlagen mehr geplant wären.
Wo genau stehen die Anlagen?
Die einzelnen Standorte der Windkraftanlagen war im Vorfeld des Bürgerentscheids ein großes Thema. Denn als die Bräunlinger darüber abstimmten, ob ihre Stadt die eigenen Flächen an das Konsortium verpachten soll, war oft mit dem fürstlichen Gebiet argumentiert worden. Das Fürstenhaus soll damals schon die Pachtverträge unterschrieben gehabt haben und dadurch wäre laut Konsortium durchaus ein Windpark möglich gewesen – nur eben mit vier Windkraftanlagen auf fürstlichem Gebiet, anstatt der sieben Anlagen auf fürstlichen und kommunalen Flächen.
„Für viele Bürger und Gemeinderäte war das damals ein gewichtiges Argument, für die Verpachtung zu stimmen“, blick Lützow zurück. Nun liege allerdings nach Meinung der Gegner eine ganz andere Situation vor, als die, über die die Bräunlinger damals abgestimmt hätten. „Man fragt sich daher schon, ob diese jetzige Planung überhaupt noch vom Abstimmungsergebnis ‚gedeckt‘ ist“, sagt Lützow und fügt auch im Namen seiner Mitstreiter hinzu: „Man kann daher – vorbehaltlich einer Genehmigung an sich – nur hoffen, dass selbst diese vier geplanten Anlagen, mangels offenkundiger Unwirtschaftlichkeit, keinen Zuschlag von der Bundesnetzagentur erhalten werden und uns allen und der Natur damit eine nachhaltige Gefährdung und Verschandelung unseres Heimat- und Landschaftsbildes erspart bleibt.“