Wer Widerspruch gegen eine Genehmigung des Landratsamts im Schwarzwald-Baar-Kreis für den Windpark Länge und den Windpark Blumberg auf dem Ettenberg eingelegt hat, muss jetzt wohl doppelt bezahlen. Es betrifft rund 170 Menschen aus dem Raum Blumberg, Hüfingen und Donaueschingen. Für den ersten Widerspruchsbescheid fordert das Regierungspräsidium Freiburg nun von jedem Widersprecher 100 Euro, den niedrigsten Satz. Dieser betrifft aber nur den Windpark Länge.

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Für den Bescheid über den Widerspruch gegen den Windpark Blumberg drohen den Widersprechern weitere 100 Euro Gebühr. Für mehrköpfige Familien kann das teuer werden, in Hondingen ist zum Beispiel eine siebenköpfige Familie betroffen. Für die Bürger ist das Ganze schwer nachvollziehbar. Man habe sie schon darauf hingewiesen, dass ein Widerspruchsbescheid gebührenpflichtig sei, sagt Angelika Sitte aus Hondingen als Betroffene. Man habe aber nicht gesagt, dass der Mindestsatz gleich 100 Euro betrage. Kaum nachvollziehbar ist für die Betroffenen auch die doppelte Gebühr.

100 Euro ist der Mindestsatz

Denn das Landratsamt hatte im Dezember 2016 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für beide Anlagen erteilt, und die 170 Betroffenen hatten ihren Widerspruch dagegen in einem einzigen Schreiben formuliert. Das Argument der Behörde, sie müssten den Widerspruch gegen jede Anlage extra prüfen, mag stimmen. Doch in Zeiten, wo die Demokratie fast täglich auf dem Prüfstand steht, kann so auch der Eindruck entstehen, dass der Staat kritische Bürger schikanieren. Fatal.