Angelika Sitte ist erstaunt. Die 50-jährige Grundschulrektorin des Blumberger Stadtteils Riedöschingen, ist Vorsitzende des Vereins "Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg", der gegen die elf geplanten Windkraftanlagen auf der Länge und dem benachbarten Ettenberg auf Blumberger Gemarkung kämpft.
Am Samstag, 12. Januar, erhielt Sitte, die in Hondingen unterhalb der Länge wohnt, Post vom Regierungspräsidium Freiburg. Es war der Bescheid zu ihrem Widerspruch vom 25. Januar 2017 gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamts im Schwarzwald-Baar-Kreis vom Dezember 2016. Der Widerspruch, nicht nur von Angelika Sitte, wurde zurückgewiesen. Insgesamt legten rund 170 Menschen aus Blumberg, Hüfingen und Donaueschingen Widerspruch eingelegt.

Für die Widersprecher ist dieser Vorgang damit noch nicht beendet: Sie müssen nämlich eine Gebühr bezahlen: 100 Euro pro Person. Allein in Hondingen seien rund 80 Personen betroffen, sagt Angelika Sitte.
Sitte fühlt sich doppelt betroffen. Sie selbst können den Betrag ohne weiteres bezahlen. Doch Familien, in denen mehrere Mitglieder Widerspruch eingelegt hätten, müssten bis zu 700 Euro bezahlen, berichtet sie. Dass sie eine Gebühr bezahlen müssten, hätten sie im Laufe des Widerspruchsverfahrens erfahren, erklärt Sitte, nicht aber, wie hoch die Gebühr sei. Wenn alle die Höhe gewusst hätten, hätten einige sicher keinen Widerspruch eingelegt.

Was Sitte nicht versteht: Der Widerspruch richtete sich gegen beide geplante Windkraftanlagen, den Windpark Länge und den Windpark Blumberg, wie sie offiziell heißen. Der jetzige Bescheid beziehe sich aber nur auf den Windpark Länge. Beim Bescheid über den Windpark Blumberg erwartet die Widersprecher eine weitere Gebühr von 100 Euro.

Beim Regierungspräsidium Freiburg hieß es dazu auf Anfrage, es handle sich um zwei verschiedene Anlagen, und sie müssten die Widersprüche deshalb getrennt prüfen, so Pressesprecher Matthias Henrich. Die Gebühr, so erläuterte Henrich, sei im Landesgebührengesetz festgelegt, 100 Euro seien die Mindestgebühr.
Die Gebühr falle erst an, wenn sie den Widerspruch geprüft hätten. Wenn ein Widersprecher seinen Widerspruch gegen den Windpark Blumberg zurückziehe, müsse er keine Gebühr bezahlen, weil sie diesen Widerspruch noch nicht geprüft hätten.
Das Regierungspräsidium Freiburg informierte in einer Pressemitteilung am Donnerstag, 17. Januar, über die Widerspruchsbescheide. Die Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer hätten im Wesentlichen
vorgebracht, dass die Öffentlichkeit nicht hinreichend in das Verfahren einbezogen worden sei. Und die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der UVP-Vorprüfung sei nicht richtig erfolgt. Außerdem seien die relevanten natur- und artenschutzrechtlichen Kriterien fehlerhaft behandelt worden. Es liege ein Verstoß gegen den Windenergieerlass und die Hinweise zur artenschutzrechtlichen Ausnahme vor. Auch sei an den Standorten keine
ausreichende Windhöffigkeit gegeben.
Die Ablehnung begründete die Behörde so: Die Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführer hätten mit ihren Argumenten keine Verletzung eigener Rechte geltend machen können, eine Verletzung persönlicher privater Schutzinteressen habe daher nicht vorgelegen.
Abschließend heißt es: Zum Windpark Länge liege dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ein weiterer Widerspruch eines anerkannten Naturschutzverbands vor. "Dieser wurde bislang noch nicht begründet und wurde daher dem Regierungspräsidium noch nicht zur Entscheidung vorgelegt." Seit Ende Mai 2018 sei ein Eilverfahren dieser Naturschutzvereinigung beim Verwaltungsgericht Freiburg, unter anderem gegen den Sofortvollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, anhängig. Die Entscheidung des Gerichts stehe noch aus.
Auf der Länge herrscht seit Frühjahr 2018 weitgehend Ruhe. Vor einem Jahr wurden die Flächen für die acht Anlagen des Windparks Länge gerodet. Nun wird auf die noch ausstehende Gerichtsentscheidung gewartet.