Am 20. Juli stimmt die Bürgerschaft Rickenbachs über die Errichtung eines Bürgerwindrades auf dem Hoheneck bei Hottingen ab. Am 17. Dezember 2024 hatte sich der dortige Gemeinderat einstimmig für die Projekte einer Windkraft- und Freiflächen-PV-Anlage ausgesprochen. Die Anlagen sollen in dem vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee ausgewiesenen Vorranggebiet Hoheneck errichtet werden. Weiter beauftragte der Gemeinderat am 17. Dezember die Rathausverwaltung, die hierzu notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Initiative für die Windenergieanlage ging von der Hotzenpower Wind und Solar in Egg aus, welche als Projektierer für das Vorhaben verantwortlich zeichnet. Geplant ist ein sogenanntes Bürgerwindrad, welches sowohl der Bürgerschaft als auch der Gemeinde und Unternehmen die Möglichkeit zu einer finanziellen Beteiligung bietet. Die Anlage soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden, wodurch die Gemeinde zusätzliche Pachteinnahmen erzielen könnte.
1. Wie argumentieren die Gegner des Bürgerwindrades?
Bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 17. Dezember 2024 kündigte Elvira Stehle aus Hottingen die Initiierung eines Bürgerbegehrens gegen den Gemeinderatsbeschluss an. Als Begründung gaben die Gegner „eine erhebliche Auswirkung auf die Flora und Fauna“ an. Weiter heißt es generell zu Windkraftanlagen in der Begründung für das Bürgerbegehren: „Zudem beeinträchtigen sie aus unserer Sicht das Landschaftsbild und den Tourismus. Weitere Gründe sind: Lärmbelästigung, Schattenwurf und Lichteffekte, der Wertverlust von naheliegenden Immobilien und die Gefährdung durch Eiswurf.“ Da das Bürgerbegehren von rund 300 Wahlberechtigten in Rickenbach unterzeichnet wurde, stimmte der Gemeinderat Rickenbach im April der Durchführung des Bürgerentscheids einstimmig zu. Für eine abschließende Stellungnahme zum bevorstehenden Bürgerentscheid war Elvira Stehle durch den SÜDKURIER nicht zu erreichen.

2. Weshalb spricht sich die Gemeinde für das Bürgerwindrad aus?
Bürgermeister Dietmar Zäpernick betont, dass die Kommune Rickenbach weiterhin geschlossen hinter dem Projekt eines Bürgerwindrades stehe. Als Gründe nennt er die Möglichkeit für eine finanzielle Beteiligung durch die Bürgerschaft und die Pachteinnahmen für die Gemeinde durch den Bau der Anlage auf einer kommunalen Fläche. Weiterhin seien für deren Errichtung keine Rodungen notwendig und es werde ein großer Abstand zu bestehenden Wohnhäusern eingehalten. Von Vorteil sei darüber hinaus die nahegelegene Hochspannungsleitung. Mit dem Bürgerwindrad sei die Versorgung von rund 3500 Drei-Personenhaushalten möglich. Zäpernick geht davon aus, dass die Bürgerschaft mehrheitlich hinter dem Projekt des Bürgerwindrades steht.

3. Wie lautet die Frage auf dem Stimmzettel?
Die zur Entscheidung auf dem Stimmzettel gestellte Frage lautet: „Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2024 aufgehoben wird, der darin bestand, die HotzenPowerWind + Solar GmbH als Initiator und zur Projektierung zu beauftragen und einen Bebauungsplan aufzustellen, sowie im Teil-Flächennutzungsplan für Wind und Photovoltaik, Flächen auf dem Hoheneck auszuweisen?“ Wer das Bürgerwindrad befürwortet, muss also mit Nein stimmen, wer gegen das Bürgerwindrad auf dem Hoheneck ist, hingegen mit Ja. Paragraf 21 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hält fest, dass die Mehrheit der gültigen Stimmen (ja oder nein) entscheidet, diese Mehrheit jedoch mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten betragen muss. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat die Frage.
4. Welche Akteure sind bei der Errichtung des Bürgerwindrades wichtig?
Rickenbachs Bürgermeister Dietmar Zäpernick und der Gemeinderat Rickenbach sprechen sich geschlossen für den Bau des Bürgerwindrades und einer Freiflächen-PV-Anlage auf dem Hoheneck aus. Hingegen lehnt das Bürgerbegehren „Windkraft und Freiflächen-PV-Anlagen“ um die Vertrauensperson Elvira Stehle das Vorhaben entschieden ab und hat den Bürgerentscheid herbeigeführt. Initiator und Projektierer des Projektes ist die Hotzenpower Wind und Solar aus Egg, als voraussichtlicher Betreiber für den technischen Betrieb zuständig wäre nach bisher vorliegenden Informationen die Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH aus Freiburg im Breisgau. Darüber hinaus hat sich eine kleine Gruppe von Bürgern zusammengeschlossen, welche unter anderem Mittels der Homepage www.Windrad-Rickenbach.de für die Durchführung des Projektes wirbt.

5. Auf welcher Rechtsgrundlage sollen die Windenergieanlagen errichtet werden?
Die Errichtung der Windenergieanlagen dient dem Ausbau der erneuerbaren Energien zur Erreichung der gesetzlich festgelegten Klimaziele des Bundes und der Länder. Aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen sind zwei Prozent der Fläche des Bundesgebiets für die Errichtung von Windenergieanlagen auszuweisen, die Flächenvorgabe für Baden-Württemberg lautet 1,8 Prozent für Windenergieanlagen und 0,2 Prozent für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Festlegung der Vorranggebiete bis zur voraussichtlichen Verabschiedung der Planungen im November 2025 hat das Land den Regionalverbänden übertragen.